Die Regierung will kein Frauenhaus
Im Bereich der häuslichen Gewalt sind laut Schwyzer Regierungsrat verschiedene Bestrebungen «in vollem Gange», weshalb kein zusätzlicher Handlungsbedarf erkannt werden könne.
Alarmiert durch den Umstand, dass im Jahr 2021 im Kanton Schwyz im Abstand von 3 Tagen, 3 Stunden und 31 Minuten ein Delikt «Häusliche Gewalt» der Schwyzer Kantonspolizei gemeldet worden war, haben Carla Wernli-Crameri (Die Mitte, Altendorf) und fünf Mitunterzeichnende einen umfangreichen Forderungskatalog an die Schwyzer Regierung eingereicht. Bereits im Jahr 2016 sind Massnahmen ergriffen worden So werden im Postulat unter anderem die Prüfung eines eigenen Frauenhauses und die Schaffung einer Gewaltschutzfachstelle gefordert. Beide Forderungen werden vom Schwyzer Regierungsrat abgelehnt. Dies vor dem Hintergrund, dass bereits seit dem Jahr 2016 verschiedene Massnahmen ergriffen wurden, unter anderem die Schaffung eines Runden Tisches häusliche Gewalt. Dieser soll für «eine wirksame behördliche und interinstitutionelle Zusammenarbeit und Vernetzung sorgen» und «die Instrumente, Ressourcen und Strategien bei der Prävention und Intervention sowie im Bedrohungsmanagement aufeinander abstimmen». Gleichzeitig wurde eine verwaltungsinterne Fachstelle häusliche Gewalt geschaffen.
«Keine alarmierende Zunahme» «Die intensiven und vielfältigen Anstrengungen, die der Kanton Schwyz in den letzten zehn Jahren zur Eindämmung häuslicher Gewalt unternommen hat, können aus heutiger Sicht als wirksam und nachhaltig beurteilt werden», schreibt der Schwyzer Regierungsrat und unterlegt dies mit Zahlen. Im Jahr 2018 kamen 96 Fälle zur Anzeige. Bis ins Jahr 2021 ging diese Zahl auf 57 zurück, bevor sie dann im letzten Jahr wieder auf 85 anstieg.
«Die Anzahl der polizeilichen Interventionen hat sich trotz eines Bevölkerungswachstums von rund zehn Prozent in den letzten zehn Jahren beziehungsweise 2,8 Prozent in den letzten fünf Jahren auf unterdurchschnittlichem Niveau eingependelt. So können auch die jüngsten Zahlen, trotz einer Zunahme von rund 36 Prozent zum Vorjahr, nicht als alarmierend bewertet werden. Im vergangenen Jahr ereignete sich statistisch alle zwei Tage und siebeneinhalb Stunden ein Delikt», heisst es weiter in der regierungsrätlichen Postulatsantwort.
Opferberatungsstelle bekommt nötige Mittel In Sachen Öffentlichkeitsarbeit sei der Mangel erkannt worden, da der Opferberatungsstelle dafür bisher kein Budget zur Verfügung stand. «In der neuen Leistungsvereinbarung 2023 bis 2026 konnte nun ein entsprechendes Budget vorgesehen werden.» Auf die Durchführung der Kampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» könne nicht eingegangen werden, weil der vorgesehene, international festgelegte Zeitpunkt «mit der jährlichen Einbruchsprävention der Kantonspolizei Schwyz zusammenfällt ». Die Schwyzer Kantonspolizei prüfe aber, «in welchem Umfang über Interventionen bei häuslicher Gewalt vermehrt auch in den Medien berichtet werden soll und darf».
Ein eigenes Frauenhaus im Kanton Schwyz sei «unter Betrachtung von Bedarf, Kosten und Nutzen nicht zu rechtfertigen », schreibt die Schwyzer Regierung weiter.
Kantonsexterne Lösung
Zudem: «Müssen die gewaltbedrohte Frau und deren Kinder vorübergehend an einem geheimen Ort untergebracht werden, so ist regelmässig eine kantonsexterne Lösung in Betracht zu ziehen, da unter diesen Umständen auch der ordentliche Schulbesuch der Kinder nicht mehr infrage kommen kann».
Der Runde Tisch häusliche Gewalt befasse sich bereits mit einem Reorganisationskonzept und werde der Schwyzer Regierung und dem zuständigen Departement einen Antrag unterbreiten.
«Die losgelöst von diesem Kontext geforderte Implementierung einer neuen Fachstelle macht deshalb keinen Sinn», folgert der Schwyzer Regierungsrat: Sowohl Frauenhaus als auch eine neue kantonale Fachstelle seien abzulehnen, «weil sie den Vollzugsbedürfnissen nicht entsprechen ».