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Zu wenig Bedarf für Notschlafstelle im Kanton

Eine Interpellation aus dem Kantonsrat stellt Fragen bezüglich Erstellung und Organisation von Notschlafgelegenheiten im Kanton Schwyz. Der Regierungsrat antwortet.

Das Thema polarisiert nicht zum ersten Mal: Soll man im Kanton Schwyz Notschlafstellen anbieten oder nicht? Nachdem die Stiftung Sozialwerk Pfarrer Sieber bereits in den 60er-Jahren begonnen hatte, in der Stadt Zürich Notschlafstellen anzubieten und diese für Drogensüchtige, Alkoholiker und Obdachlose weiter ausgebaut hat, ist der Kanton Schwyz diesbezüglich rückständig.

Der Regierungsrat antwortet auf Fragen einer Interpellation der SP-Kantonsräte Jonathan Prelicz (Goldau) und Aurelia Imlig-Auf der Maur (Ibach), dass es im Kanton Schwyz derzeit keine regionale Notschlafstelle gebe. Nichtsdestotrotz werden im Notfall gemeindeeigene Notwohnungen, Hotelzimmer, ausserkantonale Notschlafstellen, Asylunterkünfte oder auch ausserkantonale Schutzhäuser benutzt.

Auch die eingangs erwähnten Sozialwerke Pfarrer Sieber betreiben in der Stadt Zürich eine Einrichtung für Jugendliche und junge Erwachsene. Eine weitere solche Möglichkeit ist der Verein Schlupfhuus, ebenfalls in Zürich.

Der Regierungsrat begründet das Fehlen kantonaler Einrichtungen für (vorübergehend) Obdachlose einerseits mit dem Gesetz. Demnach sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig für die Sozialhilfe, und die Leitung von Heimen und Einrichtungen der Sozialhilfe obliegt den Fürsorgebehörden der Gemeinden.

Eine Studie des Bundesamtes für Wohnungswesen schätzt, dass in der Schweiz rund 2200 Personen von Obdachlosigkeit betroffen und weitere rund 8000 Personen von Wohnungsverlust bedroht sind. Ersteres vor allem in den Grossstädten, zweites könne auch in ländlichen Regionen vorkommen.

Gemeinden sind für Unterkünfte zuständig Im Kanton Schwyz wurden im Februar sieben grosse Gemeinden zur Thematik befragt. Die Gemeinden gaben an, dass jährlich zwischen null und 20 Personen in Notunterkünften untergebracht werden mussten. Von einzelnen Gemeinden kam die Rückmeldung, dass kantonale Notschlafstellen allenfalls Sinn machen würden, wenn mindestens eine in Innerschwyz und eine in Ausserschwyz zu liegen käme. Sie würden aber erkennen, dass kein ausreichender Bedarf besteht, um diese auszulasten.

Basierend auf der Zuständigkeit der Gemeinden und dem geringen Bedarf sieht der Regierungsrat keinen Anlass, die Gemeinden zum Betreiben von regionalen Notunterkünften zu verpflichten. Auch für die Änderung der Sozialhilfeverordnung sieht er keinen Anlass.

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