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SP will politische Rechte ausbauen

adm. Nicht nur in Genf, sondern auch in Schwyz sollen Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ihr Stimm- und Wahlrecht haben, verlangen zwei SP-Kantonsräte.

«Der kategorische Ausschluss gewisser Menschen mit einer Behinderung ist nicht im Einklang mit den verfassungsmässigen Grundrechten », halten die SP-Kantonsräte Martin Raña (Küssnacht) und Aurelia Imlig-Auf der Maur (Ibach) in ihrer Motion fest. Was in Genf durch eine Volksabstimmung eingeführt wurde, soll nun im Kanton Schwyz Realität werden. Menschen mit Beistandschaft von Wahlen ausgeschlossen Bisher werden im Kanton Schwyz nämlich Menschen mit einer umfassenden Beistandschaft von Wahlen und Abstimmungen ausgeschlossen.

Die Art der Beistandschaft sage aber nichts darüber aus, «ob sich eine Person gewissenhaft mit politischen Fragen auseinandersetzt oder nicht», halten die Motionäre fest: «Diese Unterscheidung ist willkürlich. »

Gut für die Demokratie, wenn mehr Leute abstimmen dürfen

Menschen, unabhängig von ihrer Behinderung, sollten selbst bestimmen können, ob sie wählen und abstimmen wollen. Nicht zuletzt diene es auch der Demokratie, «wenn mehr Menschen mitbestimmen dürfen », so Martin Raña und Aurelia Imlig.

Deshalb wird der Schwyzer Regierungsrat aufgefordert, dem Kantonsrat eine Vorlage zur entsprechenden Verfassungsänderung vorzulegen, damit «Menschen mit einer psychischen und geistigen Behinderung an Wahlen und Abstimmungen auf Gemeinde-, Bezirks- und Kantonsebene in Zukunft selbstbestimmt teilnehmen können».

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