Der Klosterplatz ist ein Fall für das Bundesgericht geworden
Eine Privatperson hat das Urteil des Verwaltungsgerichts vor dem Bundesgericht angefochten.
Noch ist das letzte Kapitel zur Klosterplatzsanierung nicht geschrieben. Nachdem sich das Schwyzer Verwaltungsgericht im Februar zur Kontroverse der Oberflächenbeschaffenheit geäussert hat (EA 16/23), verstrich die Rekursfrist nicht ungenutzt. Wie eine Anfrage auf der Einsiedler Bezirkskanzlei ergab, hat eine auswärts wohnhafte Privatperson das Februar-Urteil vor dem Bundesgericht angefochten. In der Sache geht es um die Interessenabwägung zwischen den Ansprüchen des Natur- und Heimatschutzes sowie der Behindertengerechtigkeit. Drei Parteien akzeptieren Urteil
Damit ist in dieser Sache noch eine von ehemals vier Beschwerden hängig. Fest steht damit aber auch, dass die beiden landesweit tätigen Organisationen «Procap für Menschen mit Handicap » und «Schweizerische hindernisfreie Architektur» (sowie eine weitere Privatperson) an ihren Beschwerden nicht festhalten, respektive das Urteil des Verwaltungsgerichts akzeptieren.
Es bleibt noch etwas Zeit
Was der Weiterzug ans Bundesgericht bedeutet, ist inhaltlich und zeitlich schwer vorherzusagen. Immerhin hat sich das Verwaltungsgericht in der Sache klar geäussert und die Beschwerden «als unbegründet abgelehnt ». Um eine Einschätzung gebeten, erwartet Landschreiber Patrick Schönbächler einen Abschluss des Verfahrens vor Bundesgericht «bis Ende dieses Jahres ». Wie auch immer: Gebaut werden soll ohnehin nicht umgehend, sondern erst nach der Welttheaterspielzeit. Und diese endet voraussichtlich im September 2024.