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Alle Jagdhunde müssen künftig zur Prüfung antreten

Alle Jagdhunde müssen künftig  zur Prüfung antreten Alle Jagdhunde müssen künftig  zur Prüfung antreten

Der Kantonsrat hat vorgestern der Teilrevision des Jagd- und Wildschutzgesetzes zugestimmt. Umstritten war, ob künftig nur noch geprüfte Jagdhunde zulässig sind. Einen Antrag der GLP für Wildruhezonen lehnte der Rat klar ab.

Mit der vorgelegten Teilrevision werden Gesetzeslücken geschlossen, um einen besseren Vollzug des Jagd- und Wildschutzgesetzes zu ermöglichen. Neu können administrative Massnahmen vollzogen werden wie beispielsweise schriftliche Verwarnungen oder die einmalige Patentverweigerung bei vorsätzlich pflichtwidrigem Verhalten.

«Hoch emotionales Thema – ausgewogene Vorlage» Das Eintreten auf diese Vorlage war unbestritten. Max Helbling (SVP, Steinerberg), der Präsident der vorberatenden Kommission, erklärte, man benötige einen idealen Mix, um das Freizeitverhalten der wachsenden Bevölkerung, die Interessen der Waldbesitzer und der Ökologie sowie der Jäger gesetzlich optimal auszugestalten. Er bat darum, das «hoch emotionale Thema» im Rat nicht noch einmal vollständig neu zu diskutieren. «Wir ha-ben eine ausgewogene Vorlage geschaffen», so Helbling.

Umweltdirektor Sandro Patierno nahm sodann die strittigen Punkte vorweg und warb für seine Vorlage, denn «die Jagd läuft grundsätzlich gut im Kanton Schwyz». Trotzdem wird neu die Prüfungspflicht für Jagdhunde vorgeschrieben, insbesondere auch auf der Niederwildjagd. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission war gegen die Jagdhundeprüfung. Die SVP unterstützte dies.

Manuel Mächler (SVP, Schübelbach), selbst Jäger, ortet mit der neuen Regelung einen Angriff auf Mischlingshunde. Jäger, die für die Prüfung votierten, hätten entweder einen Rassehund oder keinen. Die Prüfung sei ein Hindernis. Die anderen Parteien waren mehrheitlich oder ganz für die Prüfung für Jagdhunde. «Das ist ein Qualitätsnachweis und die Prüfung ist absolut machbar, ein halber Tag reicht und sie kos-tet 50 Franken», fasste Karl Camenzind (FDP, Gersau) zusammen. Am Ende obsiegten die Prüfungsbefürworter im Rat klar mit 60 zu 33 Stimmen.

Mehr oder genug Schutzgebiete?

Klar fiel auch das Verdikt bezüglich Wildruhezonen aus. Hier stellte die GLP einen Antrag, der die Möglichkeit für die Schaffung von Wildruhezonen vorsah, wie sie beispielsweise im Kanton Glarus besteht. Django Betschart (GLP, Brunnen) beton-te die Vorzüge von Wildruhezonen als ein bewährtes Mittel zur winterlichen Besucherlenkung in stark besuchten Wildgebieten, als ein wirkungsvoller Wildschutz und damit für eine intakte Natur im Kanton. Sein Parteikollege Rudolf Bopp (Einsiedeln) doppelte nach: «Es braucht Massnahmen, um Konflikte zwischen Freizeitlern und Wild zu verhindern.» Auch die SP votiert für Wildruhezonen. «Wir müssen mehr Schutzgebiete schaffen, damit die Natur divers bleiben kann», sagte Elsbeth Anderegg (SP, Lachen). Dies sei viel wichtiger als die Frage, ob Hunde mit oder ohne Prüfung unterwegs seien. Sie zeigte sich enttäuscht, dass die Regierung die Zonenmöglichkeit aufgrund der Reaktionen in der Vernehmlassung aus der Vorlage genommen hatte.

Die Gegner äusserten als Bedenken, Grundeigentümer würden eingeschränkt. «Die bestehenden Schutzmöglicheiten müssen reichen, wir sind gegen die Ausscheidung von neuen Gebieten», brachte Bruno Beeler (Mitte, Goldau) die Sicht der Gegner auf den Punkt. Umweltdirektor Sandro Patierno erklärte sodann: «Aktuell ist die Zeit nicht reif für die Einführung der Möglichkeit für Wildruhezonen.» Er verwies indes auf Stufe Bund, wo ebenfalls Diskussionen stattfinden würden. Der Rat lehnte in der Folge den GLP-Antrag betreffend Wildruhezonen mit 69 zu 23 Stimmen klar ab. Die Teilrevision des Jagd- und Wildschutzgesetzes hiess der Rat vorgestern am Ende insgesamt mit 78 zu 13 Stimmen klar gut.

Foto: Martin Risch

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