Veröffentlicht am

Wer eine Privatschule eröffnen will, muss sich an Regeln halten

Wer eine Privatschule eröffnen will,  muss sich an Regeln halten Wer eine Privatschule eröffnen will,  muss sich an Regeln halten

Der Kanton Schwyz verbiete Staatskritik an Schulen, schreibt die «Weltwoche». Der Schwyzer Bildungsdirektor Michael Stähli weist die Vorwürfe als «absurd» zurück.

Zum rhetorischen Zweihänder greift die SVP-nahe Zürcher «Weltwoche» in ihrer jüngsten Ausgabe. Unter dem Titel «Schwyz verbietet Staatskritik an Schulen» schreibt Autor Philipp Gut, dass im «Urkanton» in privaten Bildungseinrichtungen weder der Staat noch die Wissenschaft hinterfragt werden dürften. So stehe es gemäss Gut in einem «kuriosen neuen Gesinnungstest».

Konkret: Der Kanton Schwyz sei «ins Rotieren» gekommen, nachdem ein privater Verein eine Privatschule habe eröffnen wollen. Der Kanton Schwyz habe vonseiten des Vereins während des ordentlichen Verfahrens «präzisere Angaben zur ideologischen Ausrichtung der Trägerschaft verlangt ». Vor allem ein Punkt lasse aufhorchen, weil Auskunft verlangt wurde, ob «Verbindungen der Trägerschaft oder der Schulleitenden zu religiösen oder ideologischen Vereinigungen mit wissenschafts- oder staatskritischem Gedankengut» bestünden.

Gut vermutet, dass diese Schwyzer Vorschrift vom Staat ausgerechnet deshalb geschaffen worden sei, weil «dem Trägerverein auch Personen angehören, die sich kritisch mit den staatlichen Corona-Massnahmen beschäftigt haben».

Stähli pocht auf klares Bewilligungsverfahren Das mache das Ganze noch absurder. Denn, so Gut, das Stimmvolk des Kantons Schwyz habe das Covid-19-Gesetz zwei Mal abgelehnt – bei der ersten eidgenössischen Abstimmung gleich mit einem Nein-Anteil von 59 Prozent.

«Diese Selbstdeklaration gilt seit rund einem Monat», bestätigt Stähli das neue Formular. Dieser Schritt sei jedoch bereits vor einem Jahr ausgelöst worden. Damals wurde das Schwyzer Bildungsdepartement über die Eröffnung einer privaten Volksschule – in Seewen – orientiert, wobei weder zuvor ein Gesuch vorgelegt wurde noch eine Bewilligung vorlag.

«Somit lag ein klarer Verstoss gegen die gesetzlichen Bestimmungen vor, und die umgehende Schliessung musste angeordnet werden», erklärt der Schwyzer Bildungsdirektor weiter. Die Verantwortlichen mussten darauf hingewiesen werden, dass gemäss Volksschulgesetz für die Führung von privaten Volksschulen «ein klares Bewilligungsverfahren gilt und der Besuch von Privatunterricht bewilligt werden» müsse. Schwyzer Erziehungsrat verlangt präzisere Angaben Die in mehreren Anläufen über Monate eingereichten Gesuchsunterlagen seien stets «unvollständig, mangelhaft und in mehreren Bereichen inhaltlich zweifelhaft » gewesen. Kurz, so Stähli: «Der Wille, sich an gesetzliche Vorgaben zu halten, war aufgrund der ideologischen Ausrichtung der Trägerschaft nicht vorhanden.» Bei weiteren Eingaben «von anderen Gesuchstellern wurden wir mit vergleichbar schwierigen Beurteilungsverfahren konfrontiert », so Stähli. «Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, beschloss der Schwyzer Erziehungsrat, künftig bei sämtlichen Gesuchen von privaten Gesuchstellern präzisere Angaben zur ideologischen Ausrichtung der Trägerschaft einzuverlangen.» So soll erkannt werden, «ob die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Weisungen akzeptiert wird und ob die Trägerschaft beziehungsweise die Schulleitung bestätigt, keine Verbindungen zu religiösen oder ideologischen Vereinigungen mit wissenschafts- oder staatskritischem Gedankengut zu haben». Der Verweis der «Weltwoche» auf das Schwyzer Nein zu den Covid-Gesetzen wird als «hilflos» und «absurd » bezeichnet. Stähli: «Diese Schwyz.»

national entschiedenen Referenden gelten auch für den Kanton

Share
LATEST NEWS