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Projekt zur Schliessung der Ausbaulücke der H8 ist rechtskräftig

Projekt zur Schliessung der Ausbaulücke   der H8 ist rechtskräftig Projekt zur Schliessung der Ausbaulücke   der H8 ist rechtskräftig

Die letzte Beschwerde gegen die regierungsrätliche Projektgenehmigung wurde zurückgezogen.

(BD/i) Am 29. November 2022 hat der Regierungsrat im Hinblick auf die seit Langem angestrebte Sanierung und den erforderlichen Ausbau der Hauptstrasse Nr. 8 zwischen der Dritten Altmatt Nord, Höli und Biberbrugg die notwendigen Anpassungen am kantonalen Nutzungsplan Moorlandschaft Rothenthurm erlassen und das Bauprojekt genehmigt. Die gegen diesen Beschluss beim kantonalen Verwaltungsgericht eingereichte Beschwerde wurde nun zurückgezogen, sodass der Entscheid des Regierungsrates in Rechtskraft erwachsen ist.

Eminente Bedeutung

Die Hauptstrasse Nr. 8 ist eine Durchgangsstrasse von gesamtschweizerischer Bedeutung und führt von St. Gallen über den Ricken, Rapperswil, Pfäffikon und Sattel bis nach Schwyz und weiter nach Ingenbohl. Insbesondere ist sie aber für den Kanton Schwyz selber von eminenter Wichtigkeit, indem sie die einzige leistungsfähige Verbindungsachse zwischen Inner- und Ausserschwyz sowie zur Erschliessung des mittleren Kantonsteils darstellt.

Der Kantonsrat hat bereits 1969 das Generelle Ausbauprojekt dieser Kantonsstrasse genehmigt. Das erste Teilstück Kaltbach–Mettli (Gemeinde Schwyz) wurde in den Jahren 1973 bis 1976 ausgebaut. In den darauffolgenden Jahren erfolgte der Strassenausbau in mehreren Etappen. Als bisher letztes Teilstück wurde der Abschnitt Zweite Altmatt– Dritte Altmatt Süd in den Jahren 2006/07 realisiert. Die verbliebene Ausbaulücke Dritte Altmatt Nord–Höli–Biberbrugg (Gemeinden Rothenthurm, Feusisberg und Bezirk Einsiedeln) weist eine Länge von gut 3900 Meter auf.

Schwyzerbrugg umfahren

Das in seiner ursprünglichen Form im Jahr 2010 öffentlich aufgelegte Projekt sieht vor, dass das Trasse ab der Dritten Altmatt Nord bis zur Höli in der Horizontalen im Bereich der heutigen Strasse verläuft. Rund 300 Meter vor dem bestehenden Bahnübergang (Höli 1) verlässt die projektierte Strasse das bestehende H8-Trasse und verläuft neu parallel zum SOB-Geleise. Etwa 250 Meter vor dem Anschluss an die bestehende Strasse in Biberbrugg überquert die neue Strasse auf der Gadenstatt-Brücke die Biber und die SOB-Geleise. Ab dieser Brücke wird auch ein neuer Direktanschluss für Bennau erstellt.

Mit dieser Linienführung wird der Weiler Schwyzerbrugg inskünftig umfahren, daneben ergeben sich aber auch noch weitere Anpassungen am bestehenden System, etwa bei der Einmündung der Ratenstrasse.

Verbesserter Moorschutz Die neue Strasse wird zwei Fahrspuren mit einer Breite von je 3,25 Metern sowie beidseitig Radstreifen von mindestens 1,25 Metern aufweisen. Damit können inskünftig auch die Begegnungsfälle Lastwagen/Lastwagen, beziehungsweise Bus und Reisecar gesichert stattfinden.

Wesentlich ist, dass mit der neuen Strassenführung die Verkehrsträger Strasse und Bahn in der Landschaft gebündelt werden können, was nicht zuletzt dem Schutz der Moorlandschaft und der darin befindlichen Moor-biotope dienlich ist. Mit Bezug auf diese Schutzobjekte bringt das Vorhaben gegenüber dem heutigen Zustand insgesamt denn auch zahlreiche und sehr erhebliche Verbesserungen. Daneben können mit dem Projekt aber insbesondere auch die bestehenden Defizite bei der allgemeinen Verkehrssicherheit sowie der Langsamverkehrsführung mit einer zeitgemässen Infrastruktur behoben werden.

Zehn Einsprachen abgewiesen

Sowohl gegen die Teilrevisionen der Nutzungsplanung als auch das Bauprojekt selber waren zahlreiche Einsprachen eingegangen. Ein grosser Teil davon konnte im Rahmen von Verhandlungen sowie gestützt auf verschiedene Projektanpassungen erledigt werden. Letztlich musste der Regierungsrat noch über insgesamt zehn Einsprachen befinden, indem er diese abgewiesen hat. Gegen die-sen Entscheid über die Einsprachen sowie den Erlass der Nutzungsplanteilrevisionen und die Projektgenehmigung wurde (lediglich) eine Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht erhoben (EA 2/23).

Im Rahmen von weiteren Verhandlungen zwischen dem betreffenden Beschwerdeführer und dem Baudepartement konnte diese Beschwerde nunmehr bereinigt werden, sodass sie zurückgezogen wurde. Dadurch sind die Nutzungsplanteilrevisionen und die Projektgenehmigung in Rechtskraft erwachsen. Es braucht noch seine Zeit

Damit können die Ausführungsplanung sowie die erforderlichen öffentlichen Arbeitsausschreibungen jetzt konkret angegangen werden. Diese Prozesse dürften als Folge der Projektausmasse insgesamt gut zwei Jahre in Anspruch nehmen. Im Idealfall könnte dann etwa Mitte 2025 mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden, und diese dürften gemäss aktueller Einschätzung insgesamt rund sieben Jahre in Anspruch nehmen.

Vorbehältlich von Änderungen beim Bauablauf ist dabei aber bereits nach einer Bauzeit von etwa vier Jahren die Inbetriebnahme der Teilstrecke Höli–Biberbrugg vorgesehen, womit ab diesem Zeitpunkt der Weiler Schwyzerbrugg vom Durchgangsverkehr entlastet werden könnte.

Für das neue, knapp vier Kilo-meter lange Strassenstück, das unter anderem eine 325 Meter lange Brückenkonstruktion, aufwendige Fundationen sowie zahlreiche Nebenanlagen aufweist, wird mit Kosten von zirka 125 Millionen Franken gerechnet. Über die entsprechende Ausgabenbewilligung wird der Kantonsrat voraussichtlich in seiner Sitzung vor oder nach den Sommerferien befinden können.

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