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Wer unnötigen Strassenlärm erzeugt, soll «Billett» abgeben

Der Kanton Schwyz unterstützt den Bundesrat darin, Massnahmen gegen Autoposer einzuführen.

Unnötiger Verkehrslärm soll aktiv bekämpft werden. Das hat der Bundesrat im Dezember beschlossen. Nun hat er verschiedene Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt, wie dem Motorenlärm entgegengewirkt werden soll.

Ziel: Die Erzeugung von unnötigem Verkehrslärm solle einfacher und strenger sanktioniert werden können, heisst es in einer Mitteilung des Bundes. «Nebst den Manipulationen an Fahrzeugen (Tuning) steht dabei auch das Verhalten der Lenkenden im Fokus.» Der Bund will zudem jene Kantone finanziell zusätzlich unterstützen, die ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren.

Schwyz stellt sich hinter die Idee Der Kanton Schwyz steht hinter dieser bundesrätlichen Absicht, wie aus der Vernehmlassung zu entnehmen ist, welche die Schwyzer Regierung nach Bern geschickt hat. Der Handlungsbedarf in dieser Thematik sei unbestritten, und die Bestrebungen zur Bekämpfung von Motorenlärm würden grundsätzlich begrüsst, hält die Regierung fest. Trotzdem werden Vorbehalte gemacht. Die Änderungsvorschläge könnten zwar nachvollzogen werden, die Revisions-vorlage überzeuge aber in mehrerlei Hinsicht nicht, wird eingeschränkt.

So sollen gemäss Vorlage für die meisten Lärmerzeugungsvarianten, die nicht einfach nur auf die konkrete Fahrweise des Lenkers zurückgehen, Ordnungsbussentatbestände geschaffen werden. «Ordnungsbussen in der Höhe von achtzig Franken werden aber kaum präventive Wirkung erzeugen », ist die Schwyzer Regierung überzeugt. Zudem hätte das zur Folge, dass für polizeiliche Verzeigungen und anschliessende Massnahmen kaum mehr Raum bliebe.

Entsprechend ist die Schwyzer Regierung gegen die Anpassung zweier Artikel im Strassenverkehrsgesetz und bei der Teilrevision von vier Verordnungen. Sie spricht sich aber für die Verwarnung oder im Wiederholungsfall für den Entzug des Lernfahr- und Führerausweises während eines Monats aus, wenn vermeidbarer Lärm erzeugt wurde. «Es ist anzunehmen, dass ein Ausweisentzug die einzige Massnahme ist, die bei den Betroffenen wirklich eine Verhaltensänderung erzielen kann.» Schwyz will auch höhere Bussen Die Schwyzer Regierung spricht sich in verschiedenen Fällen zudem dafür aus, dass die Ordnungsbusse von sechzig auf achtzig Franken erhöht wird. So soll «unnötiges Vorwärmen des Motors» neu mit achtzig statt bisher sechzig Franken gebüsst werden, ebenso das «unnötige Laufenlassen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs». Auch das mehrmalige unnötige Betätigen des Gaspedals ohne Wegfahrt soll nach Ansicht der Schwyzer Regierung achtzig Franken kosten.

Dagegen will man, dass das Anfahren mit durchdrehenden Rädern aus dem Ordnungskatalog gestrichen wird. So könnte es künftig als «administrativmassnahmenrechtlich » sanktionierbar werden. Auch wer etwa die vorgeschriebenen Schalldämpfer entfernt oder unnötigen Lärm mit der Auspuffanlage verursacht, soll mit Administrativmassnahmen geahndet werden.

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