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Regierungsrat will Steuerprogression nicht verändern

Regierungsrat will Steuerprogression   nicht verändern Regierungsrat will Steuerprogression   nicht verändern

Die Steuerprogression wirkt und erfüllt nach Ansicht der Regierung ihren Zweck. Deshalb will sie daran nicht herumschrauben.

Verbal unter die Räder gekommen ist der Arther SP-Kantonsrat Elias Studer in der Antwort der Regierung auf seine Interpellation. Studer erkundigte sich im Oktober des Vorjahres, ob die «Steuerlast im Kanton Schwyz degressiv verteilt» ist? Abgeschwächte Progression

Seiner Meinung nach wird die per Gesetz festgeschriebene Progression im Kanton Schwyz durch die «sehr grossen Unterschiede in den kommunalen Steuerfüssen unterlaufen». Studer illustriert dies mit einem Beispiel: Eine Person in Illgau mit 50’000 Franken steuerbarem Einkommen zahlt prozentual mehr Gemeinde- und Bezirkssteuern (nämlich 3,2 Prozent), als ein Einkommensmillionär aus Wollerau (2,9 Prozent).

Durch dieses System, so Studers Folgerung, «wird die eigentlich gewollte Steuerprogression und damit die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgeschwächt. Stattdessen könnte real sogar eine Steuerdegression resultieren».

«Sachgerechte Auswirkung»

Was der Regierungsrat von den Überlegungen Studers hält, wird in der gestern Donnerstag erfolgten Antwort gleich einleitend klar: Der Regierungsrat betont, dass im Kanton entgegen der Darstellung des Interpellanten «eine verfassungsgemässe Progression besteht und diese sich sachgerecht auf die steuerliche Belastung auswirkt». Das heisst: Der für den gesamten Kanton gleich geltende Steuertarif steigt mit dem Einkommen progressiv an, wobei der Kanton eine stärkere Progression für höhere Einkommen vorsieht als die Gemeinden und Bezirke.

Die Regierung kommt zum Schluss, dass «der Vergleich unterschiedlicher Steuerfüsse der Gemeinwesen und die Unterstellung, dass damit ein degressives System besteht, falsch und ein aus einer einseitigen Perspektive konstruiertes Argument ist, welches die Steuerautonomie der Gemeinwesen diskreditiert ». Die vom Interpellanten verlangten Berechnungen basieren gemäss Einschätzung der Regierung «auf einer grundlegenden Fehlinterpretation der geltenden Steuersystematik sowie der offensichtlichen Ablehnung breit verankerter föderaler Prinzipien».

Nur mit Einheitssatz möglich

Mit zahlreichen Tabellen und Erläuterungen widerlegt die Regierung Studers Ansicht einer gar möglichen «realen Steuerdegression ». Selbst wenn in Gemeinden mit einem hohen Steuerfuss die prozentuale Spitzensteuerlast früher erreicht wird als in Gemeinden mit einem tie-fen Steuerfuss, liegt die Ursache dafür gemäss Regierung «in den unterschiedlichen Bezirksund Gemeindesteuerfüssen der Gemeinden».

Basierend darauf könne nicht von einer degressiven Steuerlastverteilung gesprochen werden, also einer abnehmenden Steuerbelastung mit zunehmendem Einkommen. Die Art des Kurvenverlaufs, der das Verhältnis zwischen Steuerlast und Einkommen beschreibt – progressiv, linear oder degressiv – bezieht sich ausschliesslich auf den Tarifverlauf (Steuersatz), und nicht auf den Vergleich von Steuerfüssen verschiedener Gemeinwesen. Der Tarifverlauf (Steuersatz) ist in allen Gemeinden gleich, nämlich linear mit progressiven Teilbereichen.

Für die Regierung könnte die unterschiedliche Steuerbelastung «höchstens unter Aushebelung jeglicher Steuerautonomie der Gemeinwesen» per Einheitssatz zusammengeführt werden. Was aber grundsätzlichen föderalen Prinzipien widersprechen würde. Die Festlegung der Steuerfüsse liegt «korrekterweise » in der Autonomie der Bezirke und Gemeinden.

Kein Handlungsbedarf

Aufgrund seiner Darlegungen erkennt der Regierungsrat keinen Handlungsbedarf, im Rahmen der Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 die Steuerprogression zu verändern.

Hingegen würde die Vorlage gemäss aktuellem Stand (Vernehmlassung) bei der überwiegenden Mehrheit der Gemeinwesen zu massgebenden Entlastungen führen. «Dementsprechend », so die Regierung, «besteht für diese Gemeinwesen im Rahmen ihrer Steuerautonomie durchaus Raum, ihre Steuerfüsse deutlich zu senken, was insgesamt zu einer Annäherung der Steuerfüsse führen würde». Womit wenigstens ein Anliegen Studers erfüllt werden könnte: die Verminderung der «Steuerungleichheit zwischen den Gemeinden ». Abschliessend betont die Regierung, dass auch im Rahmen der neuen Systematik «die Gemeinwesen mit einer tiefen steuerlichen Belastung weiterhin hohe Zahlungen an ressourcenschwächere Gemeinwesen leisten».

Am meisten abliefern in Einsiedeln

Vi. Welchen Prozentsatz ihres Gewinns bezahlen die Schwyzer juristischen Personen im Durchschnitt an Gemeinde-, Bezirks- und Kantonssteuern (zusammengezählt)? Die Durchschnittsbelastung für sämtliche Gemeinden beträgt 6,42 Prozent. Mit 7,41 Prozent ist die Gewinnsteuerlast in Einsiedeln am höchsten; mit 4,66 Prozent in den drei Höfner Gemeinden am tiefsten. Gemeinde Gewinnsteuerlast (in Prozent)

• Einsiedeln 7,41

• Illgau 7,22

• Schwyz 7,12

• Unteriberg 7,12

• Ingenbohl 7,02

• Lauerz 7,02

• Steinen 7,02

• Gersau 6,83

• Reichenburg 6,83

• Schübelbach 6,83

• Wangen 6,83

• Tuggen 6,81

• Morschach 6,63

• Oberiberg 6,63

• Rothenthurm 6,63

• Sattel 6,63

• Alpthal 6,53

• Vorderthal 6,53

• Arth 6,44

• Innerthal 6,44

• Muotathal 6,44

• Durchschnitt 6,42

• Galgenen 6,34

• Küssnacht 6,34

• Steinerberg 6,24

• Riemenstalden 5,85

• Lachen 5,75

• Altendorf 5,27

• Feusisberg 4,66

• Freienbach 4,66

• Wollerau 4,66

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