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Umgestaltung der steuerlichen Rechtsmittelverfahren im Visier

Ein Vorstoss fordert mehr Effizenz bei den steuerlichen Einsprachen und eine Frist.

sc. Kantonsrat Heinz Theiler (FDP, Arth) und Mitunterzeichnende reichten im September 2022 ein Postulat ein. Ziel war, das steuerliche Einspracheverfahren im Kanton Schwyz effizienter zu machen.

Der kantonalen Steuerkommission kommt als erste Beschwerdeinstanz eine Schlüsselfunktion zu. Präsidiert wird sie durch den Vorsteher der Steuerverwaltung. Der Leiter der Rechtsabteilung der kantonalen Steuerverwaltung leitet das Sekretariat der Steuerkommission.

Ordnungsfrist von sechs Monaten im Fokus Es könne deshalb nicht von einer verwaltungsunabhängigen Steuerkommission gesprochen werden. Zudem dauere das Verfahren vor der Steuerkommission übermässig lang, besonders in Anbetracht der kurzen Einsprachefrist von 30 Tagen. «In der Regel wartet der Einsprecher nämlich zwischen 1,5 bis 3 Jahre auf einen Entscheid.» Die Postulanten sehen Ansatzpunkte in einer von der Steuerverwaltung völlig unabhängigen Steuerkommission oder als Alternative in der Beibehaltung der Steuerkommission, und, um die Verfahren zu verkürzen, in der Einführung einer Ordnungsfrist von sechs Monaten.

Einspracheleiter eingestellt, Pendenzenberg abgebaut

Die Schwyzer Regierung hinge-gen sei generell gegen die Einführung einer Entscheidungsfrist. Pauschale Behandlungsfristen allein seien kein taugliches Mittel, um Rechtsmittelverfahren zu beschleunigen.

Sie bringt Zahlen aus der von der Steuerkommission geführten Statistik von 2018 bis 2022. «Die Steuerkommission hatte in diesen Jahren insgesamt 372 Neueingänge und 425 Erledigungen zu verzeichnen. Per Ende 2022 belief sich der Pendenzenstand der Steuerkommission auf 86 Einsprachefälle, Ende 2018 betrug dieser noch 141.» Laut Schwyzer Regierung lasse sich eine lange Bearbeitungsdauer mit ressourcenbezogenen Massnahmen beheben. Seit in der ersten Hälfte des Jahres 2021 ein Einspracheleiter eingestellt worden sei, habe das durchschnittliche Pendenzenalter sowie die Anzahl älterer Pendenzen stetig abgenommen.

Zur Unabhängigkeit der Steuerkommission meint die Regierung, dass eine gänzliche Unabhängigkeit von der verfügenden Behörde im Einspracheverfahren nicht vorgesehen sei: «Die Steuerkommission ist sich ihrer verwaltungsunabhängigen Stellung bewusst und nimmt diese Funktion auch entsprechend wahr.» Zusammengefasst erachtet der Regierungsrat eine Umgestaltung des steuerlichen Rechtsmittelverfahrens weder als erforderlich noch als sinnvoll.

Die von den Postulanten vorgeschlagenen Varianten seien mit Nachteilen verbunden. Die Alternativen seien teuer, ineffizient oder für die Steuerpflichtigen mit zusätzlichen Hürden verbunden. Er beantragt dem Kantonsrat, das Postulat nicht erheblich zu erklären.

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