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Reichmuth fordert Massnahmen gegen den Wildverbiss

Reichmuth fordert Massnahmen  gegen den Wildverbiss Reichmuth fordert Massnahmen  gegen den Wildverbiss

Das Postulat, das an den Bundesrat gerichtet ist, betrifft auch den Schutzwald der Rigi-Nordlehne. Der Wildverbiss wird als Problem geschildert.

Der Wald hat in vielen Teilen der Schweiz enorme Schutzfunktionen wahrzunehmen. Eine Waldverjüngung ist essenziell. Im Kanton Schwyz ist die Rigi-Nordlehne mit dem Schutzwald ein Paradebeispiel. Auch im Kanton Uri oder im Kanton Graubünden hat es Wald, der Menschen und Einrichtungen Schutz bietet.

Der Schwyzer Ständerat Othmar Reichmuth und drei Mitunterzeichner machen sich Sorgen um die Waldverjüngung und den damit verbundenen Wildschaden. In einem Postulat fordern die vier Ständeräte Antworten vom Bundesrat. Ins Visier rückt Wildeinfluss auf die Waldverjüngung Ständerat Othmar Reichmuth, Illgau, fordert den Bundesrat auf respektive beauftragt ihn, im Rahmen eines Berichtes darzulegen, «mit welchen konkreten Massnahmen der Wildeinfluss auf die Waldverjüngung innert weniger Jahre flächendeckend auf ein gesetzeskonformes Mass reduziert werden kann».

Ausserdem fragt er, wie ein fundiertes und aussagekräftiges Controlling des Wildeinflusses auf den Schweizer Wald ausgestaltet sein muss, das neben forstlichen und jagdlichen Indikatoren und Erfassungsmethoden auch konkrete und terminierte (Zwischen-)Ziele enthält. Vielerorts zu hoher Wildverbiss

Reichmuth und seine Mitunterzeichner haben für ihre Forderung eine klare Begründung: Sie halten im Postulat fest, dass «der Wald unverzichtbare Leistungen für die Schweiz erbringt. Dies gilt ganz besonders für die Schutzwälder. Die Anpassung des Waldes an den Klimawandel ist eine sehr grosse Herausforderung. Die Baumarten-Zusammensetzung muss sich grossflächig und rasch verändern.» Ein zentrales Hemmnis für diese Anpassung sei der vielerorts deutlich zu starke Wildverbiss an den Jungbäumen. Fakt sei, dass ein Grossteil der klimafitten Baumarten vom Schalenwild bevorzugt abgefressen werde.

Das Waldgesetz lege zudem fest, dass der Bundesrat Massnahmen zur Verhütung von Waldschäden erlassen könne. Das sind auch Mittel der Jagd, der Hege und weitere Massnahmen.

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