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Gewerbler gegen Kirchensteuerpflicht

Gewerbler gegen Kirchensteuerpflicht Gewerbler gegen Kirchensteuerpflicht

Die Rechtsgleichheit und die politische Agitation der Kantonalkirchen werden als Argumente gegen die Kirchensteuerpflicht ins Feld geführt

Konsultativabstimmung – die Gewerbepräsidenten sprechen sich klar für eine gesetzliche Anpassung aus.

Natürliche Personen können sich konfessionslos erklären und müssen im Kanton Schwyz keine Kirchensteuern zahlen. Juristische müssen bislang zwingend einen Kirchen-Obolus abgeben. Das wollen sechs SVPund FDP-Kantonsräte ändern. Geht es nach ihnen, sollen Firmen künftig freiwillig Kirchensteuern entrichten können. Der entsprechende Vorstoss möchte damit «Rechtsgleichheit» schaffen.

Seit der politische Vorstoss Ende Oktober des vergangenen Jahres eingebracht worden ist, kreuzen Befürworter und Gegner die Klingen. Für die kirchliche Seite geht es um viel. Sie glaubt denn auch nicht an die «Freiwilligkeit», sondern vermutet, dass die Motionäre die Abschaffung der Kirchensteuer anpeilen.

Wer übernimmt Leistungen der Kirchen bei Wegfall der Pflicht? «Ein Wegfall wäre jedoch eine disruptive Entwicklung, die nicht folgenlos bliebe», wie der katholische Kirchenvorstand schon vor Längerem warnend ausführte. Bei einer Abschaffung müsste man erst klären, ob bestimmte gemeinwirtschaftliche Leistungen der Kirchen durch den Kanton und die Gemeinden abgegolten würden, wie das in anderen Kantonen der Fall ist.

Diese Stossrichtung betonte Lorenz Bösch, der Präsident der Kantonalkirche Schwyz, auch im Januar vor den Mitgliedern des Kantonal-Schwyzerischen Gewerbeverbands (KSGV), wie dessen Verbandszeitung zu entnehmen ist. Bösch war zur kontradiktorischen Diskussion in der Präsidentenkonferenz des KSGV geladen.

Die Position der Motionäre vertrat dort Dominik Zehnder, FDP-Kantonsrat und Mit-Motionär. Zehnder erwähnte neben der Rechtsgleichheit auch die politische Agitation der Kantonalkirchen als Argument gegen die Kirchensteuerpflicht. Die Kantonalkirchen würden immer wieder öffentlich zu Abstimmungsvorlagen Stellung beziehen und brächten nicht sel-ten die Haltung der Wirtschaft in Misskredit. Das sei unglaubwürdig.

Am Ende wird der Schwyzer Kantonsrat entscheiden Im Anschluss an die Diskussion konnten sich die Präsidenten des Gewerbeverbands für oder gegen die Motion aussprechen. 14 stimmten mit Ja, 4 mit Nein und 6 enthielten sich.

Heinz Theiler, FDP-Kantonsrat und Präsident des Schwyzer Gewerbeverbands, führte dazu aus: «Der KSGV unterstützt die Motion somit ganz offiziell. Wir werden unsere Haltung gegenüber der Schwyzer Regierung, in der kantonsrätlichen Gewerbegruppe und dem Parlament klar so vertreten und fordern seitens des KSGV eine Erheblicherklärung der Motion.» Der KSGV ist die Dachorganisation der Schwyzer Handwerker- und Gewerbetreibenden. Der KSGV umfasst 15 örtliche Gewerbevereine und 21 Berufsverbände, in denen rund 3600 Einzelmitglieder organisiert sind.

Inwieweit die Schwyzer Regierung sich noch dazu äussert, ist offen. Am Ende wird das Kantonsparlament entscheiden. Falls die Motion eine Mehrheit im Rat findet, muss der Schwyzer Regierungsrat eine Vorlage dazu ausarbeiten und diese dann dem Parlament und allenfalls auch dem Volk zur Abstimmung unterbreiten.

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