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«Vor dem Jahr 2030 muss niemand die Steuern erhöhen»

«Vor dem Jahr 2030 muss niemand die Steuern erhöhen» «Vor dem Jahr 2030 muss niemand die Steuern erhöhen»

«Eine Verlängerung des Härteausgleichs kann als Variante diskutiert werden», sagt der Schwyzer Finanzdirektor Herbert Huwiler zur geplanten Aufgabenund Finanzentflechtung im Kanton Schwyz.

Kleinere Gemeinden würden finanziell künftig bedeutend schlechter fahren als mit dem bisherigen Finanzausgleich. Was raten Sie? Kleinere Gemeinden werden aufgrund des Reformpakets nicht per se schlechter fah-ren. Die kleineren Gemeinden Oberiberg, Alpthal oder Innerthal würden zum Beispiel von den Anpassungen insgesamt profitieren. Der Kantonsrat hat den Schwyzer Regierungsrat beauftragt – mittels für erheblich erklärter Motion –, ein zeitgemässes und faires Ausgleichssystem vorzulegen sowie die Überdotierungen des bestehenden Systems zu korrigieren. Diesem Auftrag ist der Schwyzer Regierungsrat nachgekommen und schlägt auftragsgemässe Anpassungen vor.

Trotzdem: Verstehen Sie die Ängste der betroffenen Gemeinden?

Für einige Gemeinden – die von den besagten Überdotierungen profitieren konnten – sind naturgemäss geringere Zahlungen vorgesehen. Der Schwyzer Regierungsrat hat Verständnis für die betroffenen Gemeinwesen und hat in seinem Bericht auf die zugehörigen Herausforderungen hingewiesen. Das laufende Vernehmlassungsverfahren dient gerade dazu, diese Herausforderungen zu diskutieren und im Anschluss eine tragfähige Lösung für den gesamten Kanton Schwyz zu fin-den.

Sollte mit dem Vorhaben nicht auch mehr Steuergerechtigkeit im Kanton Schwyz hergestellt werden? Die Vorlage erfüllt alle vom Schwyzer Kantonsrat formulierten Ziele. Von einer Steuerungerechtigkeit im Kanton Schwyz kann keine Rede sein. Im Gegenteil, es profitieren alle Gemeinden und Bürger massgeblich von den steuerlich attraktivsten Gemeinden. Das zeigt sich daran, dass sämtliche Bezirke und Gemeinden im schweizweiten Vergleich sehr attraktive Positionen aufweisen. Durch die nun vorgesehene weitere Lastenverschiebung von total 63 Millionen Franken weg von den Bezirken und Gemeinden hin zum Kanton Schwyz bestehen zudem die Voraussetzungen, dass die Steuern zusätzlich breitflächig reduziert werden können. Die Gemeinde Lauerz schätzt aber, dass die Steuern um sechzig Prozent einer Einheit erhöht werden müssten. Was also soll gemacht werden? Der vorgeschlagene Härteausgleich schafft die finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten, strukturiert zu reagieren. Gemäss aktueller Planung ist nicht davon auszugehen, dass die Änderungen vor dem Jahr 2025 in Kraft treten. Mit dem vorgeschlagenen Härteausgleich muss – falls überhaupt – keine Gemeinde vor dem Jahr 2030 den Steuerfuss erhöhen. Dies bietet dem Kanton Schwyz und den Gemeinwesen ausreichend Möglichkeit, allfällige Einzelmassnahmen gezielt und fundiert zu prüfen sowie zeitgerecht umzusetzen. Gibt es Handlungsspielraum in der Vorlage? Könnte nicht die Frist für den Härteausgleich verlängert werden? Die verschiedenen Aspekte der Vorlage dürfen und sollen diskutiert werden. Eine Verlängerung des Härteausgleichs kann als Variante diskutiert werden. Es gilt jedoch, die notwendige Vorsicht walten zu lassen. Die Erfahrung in anderen Kantonen zeigt denn auf, dass andauernde Härteausgleichssysteme im Endeffekt zu Scheinreformen führen.

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