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Nach welchen Richtlinien kommuniziert die Schwyzer Regierung nach aussen?

Nach welchen Richtlinien kommuniziert die Schwyzer Regierung nach aussen? Nach welchen Richtlinien kommuniziert die Schwyzer Regierung nach aussen?

Die Politik und die Schwyzer Bürgerinnen und Bürger stehen auch über die Medien im Dialog. Welche Vorgaben gibt es? Und wie werden diese umgesetzt? Unterschiede zwischen den Departementen sind durchaus möglich.

Bereits ist das neue Jahr über einen Monat alt – und die neuen Departementszuteilungen des Regierungsrats haben sich eingespielt. Die einzelnen Regierungsräte im Kanton Schwyz ticken unterschiedlich – und so kann sich auch die Kommunikation in den verschiedenen Departementen unterscheiden.

Grundsätzlich gibt es offizielle kantonale «Richtlinien für die Information und Kommunikation », die aus dem Jahr 2009 stammen. Darin steht: «Regierung und Verwaltung wollen mit guter Information und Kommunikation nach innen und aussen ihr Handeln und die Gründe dafür darlegen.» Alles via Regierungsrat ist zulässig Die Information solle aktiv, of-fen und zeitgerecht, wahr und sachlich, klar und empfängerorientiert, kontinuierlich und systematisch sowie kohärent und glaubwürdig sein.

Dabei erachte der Schwyzer Regierungsrat «die Information der Öffentlichkeit und die Gewährleistung einer guten internen Kommunikation als eine seiner zentralen Führungsaufgaben », heisst es weiter. Das kommunikative Vorgehen innerhalb der einzelnen Departemente ist Sache der jeweiligen Vorsteher: «Die Departemente und ihre Ämter sind für Planung und Durchführung der Information in ihren Zuständigkeitsbereichen verantwortlich.» Im Klartext bedeutet dies, dass je nach Departement unterschiedliche Philosophien gelebt werden können. Zum Beispiel, dass die gesamte externe Kommunikation über den Tisch des Vorstehers geht – oder auch, dass die einzelnen Ämter selber Auskunft geben dürfen.

«Will informiert werden» Kürzlich hiess es bei einer Anfrage an ein Amt des Schwyzer Volkswirtschaftsdepartements, alle Informationen müssten via Vorsteherin Petra Steimen fliessen.

Sie sagt auf Anfrage: «Es ist korrekt, dass ich über die Kommunikation im Volkswirtschaftsdepartement informiert werden will, beziehungsweise dass diese mit mir abgesprochen wird.» Das heisse nicht, dass sämtliche Anfragen direkt an sie gelangen müssten, «jedoch möchte ich vor der Beantwortung Einsicht nehmen, beziehungsweise informiert werden», schreibt sie weiter.

Dies sei jedoch kein Kurswechsel: Petra Steimen habe dies bereits früher, als Vorsteherin des Schwyzer Departements des Innern, so gehandhabt.

Andreas Luig als Informationsbeauftragter ist zudem für die Medienmitteilungen des Gesamtregierungsrats zuständig.

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