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Ein Unfall mit einer toten Kuh kommt einem Autofahrer teuer zu stehen

Ein Unfall mit einer toten Kuh kommt  einem Autofahrer teuer zu stehen Ein Unfall mit einer toten Kuh kommt  einem Autofahrer teuer zu stehen

Ein Autofahrer fährt eine Kuh an, verletzt sie schwer und flüchtet. Die Kuh muss stundenlang leiden, bevor sie erlöst wird. Nun muss der Autofahrer tief in die Tasche greifen.

Der Zeugenaufruf sorgt am Morgen des 17. August 2022 bei vielen in der Region für Betroffenheit: Gesucht wird ein unbekannter Autofahrer, der eine Kuh angefahren und schwer verletzt liegen gelassen hat. Das Tier musste die ganze Nacht leiden. Erst am Morgen wurde es vom Besitzer aufgefunden und aufgrund der schweren Verletzungen vom hinzugerufenen Tierarzt eingeschläfert. Kurz nach dem Zeugenaufruf bekommt der Autofahrer offenbar kalte Füsse: Gegen 11 Uhr stellt er sich bei der Polizei. Er sei einem Fuchs ausgewichen und ins Schleudern geraten, gibt er an. Weitergefahren sei er aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen.

Happige Strafe

Die gefürchteten Konsequenzen ereilen den 33-Jährigen nun. Kürzlich bekam er einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft in Uznach zugestellt. Die Kosten, die nun auf den jungen Mann zukommen, sind happig: Er muss eine Busse, eine Geldstrafe und Verfahrenskosten von insgesamt 10’350 Franken bezahlen. Die Staatsanwaltschaft sprach den Mann wegen Verletzung der Verkehrsregeln, pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit sowie Tierquälerei schuldig.

Alkohol war im Spiel

Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, hatte der 33-Jährige die Kuh gegen 23.45 Uhr angefahren. Demnach war er aufgrund eines Gesprächs mit seinem Beifahrer abgelenkt, als plötzlich der Fuchs auf der Strasse stand. Bei der eingeleiteten Bremsung habe er dann die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, einen Leitpfosten gerammt und sei auf der angrenzenden Weide in die Kuh gefahren.

Offenbar war der Fahrer bei dem Unfall nicht nüchtern. Laut Strafbefehl hat er selbst angegeben, vor der Fahrt Alkohol getrunken zu haben. Inwieweit davon am nächsten Vormittag noch etwas nachgewiesen werden konnte, ist nicht bekannt. Die Angst des Fahrers vor Konsequenzen hatte eine Vorgeschichte: Laut Strafbefehl wurde er vor knapp drei Jahren bereits wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verurteilt.

Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, war dem Autofahrer bewusst, dass der Aufprall für die Kuh relativ schwerwiegend war. Er habe die Schmerzen des Tieres verlängert, da er sich nicht um die Kuh gekümmert oder Hilfe herbeigerufen habe.

Und der Führerausweis?

Wie es mit dem Führerausweis des Mannes weitergeht, muss das kantonale Strassenverkehrsamt entscheiden. «Wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist, prüfen wir im separaten Verfahren, ob eine Massnahme auszusprechen ist», sagte Tobias Angehrn, der Leiter des Bereichs Administrativmassnahmen/ Rechtsdienst, nach dem Unfall.

Das vorläufige Vertuschen des Unfalls dürfte dem Fahrer nichts gebracht haben. Das Strassenverkehrsamt kann den Ausweis laut Angehrn auch entziehen, wenn nicht erwiesen ist, dass eine Person in fahrunfähigem Zustand am Steuer sass. Denn: Wer sich Blut- oder einer Atemalkoholprobe entzieht, begeht eine schwere Widerhandlung. Nach einer solchen wird der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen. Das dürfte auch auf den Cabrio-Fahrer zukommen.

Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte könnte ihn noch anfechten.

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