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Fast ein Fünftel der Gewählten verlässt den Kantonsrat vorzeitig

Fast ein Fünftel der Gewählten verlässt den Kantonsrat vorzeitig Fast ein Fünftel der Gewählten verlässt den Kantonsrat vorzeitig

Die Zahl der vorzeitigen Rücktritte ist seit Jahren hoch. Die Parteien versuchen damit, ihre Sitze zu sichern.

JÜRG AUF DER MAUR

Der jüngste Fall hat erst vor Kurzem für Aufsehen gesorgt. Gleich drei SP-Kantonsräte gaben ihren vorzeitigen Rücktritt aus dem Kantonsrat bekannt. Sie been-den die laufende Legislatur, also die vierjährige Amtszeit, für welche sie eigentlich gewählt wurden, verfrüht (EA 4/23). Mit ihrem vorzeitigen Rücktritt mach-ten die SP-Männer drei Frauen Platz, die nun ein Jahr Zeit ha-ben, sich bis zu den Neuwahlen im Frühling 2024 zu positionieren und ihre Wahlchance damit stark zu erhöhen.

Eine Auswertung der Rücktritte seit 2000 (die Zahlen 2012– 2016 fehlen), welche die Schwyzer Staatskanzlei auf Wunsch des «Boten» machte, zeigt: Vorzeitige Rücktritte sind nichts Neues, sie kommen häufig vor, und alle Parteien machen davon Gebrauch.

Alle Parteien profitieren von Rücktritten So sind seit dem Jahr 2000 nicht weniger als 69 Kantonsrätinnen und Kantonsräte vorzeitig aus dem Amt geschieden. Die Gründe reichen von gesundheitlichen Problemen oder geschäftlichen Neuorientierungen bis zu Wahlen in ein neues Amt. Vier Mitglieder verliessen den Rat nach ihrem Präsidialjahr, das eben nicht nur als Höhepunkt der politischen Laufbahn betrachtet wird, sondern oft als Schlusspunkt gilt. Ein Kantonsrat – der heutige Finanzdirektor Herbert Huwiler – trat zurück, weil er in die Regierung gewählt wurde, während die Einsiedlerin Sandra Kälin (Die Mitte), welche für die Legislatur 2020–2024 gewählt wurde, ihr Amt gar nicht erst annahm. Alois Gmür (Die Mitte, Einsiedeln), Petra Gössi (FDP, Küssnacht), Reto Wehrli (Die Mitte, Schwyz) und Alex Kuprecht (SVP, Freienbach) schieden aus dem Kantonsrat aus, weil sie neu ins nationale Parlament gewählt wurden.

Ein regelmässiges Phänomen Zu vorzeitigen Rücktritten kam es seit dem Jahr 2000 in allen fünf Legislaturen. Am meisten Amtsabtritte – siehe Grafik – gab es mit 18 Rücktritten in den Jahren 2004 bis 2008, am wenigsten mit zehn Abgängen in der Legislatur 2008–2012. Mit 15 vorzeitigen Demissionen gab es in der laufenden Legislatur bereits gleich viele wie in der vorherigen Amtsperiode.

Einen Grund für gegenseitige Vorwürfe dürften die Parteien höchstens beschränkt ha-ben. Seit dem Jahr 2000 traten nicht weniger als 20 Personen aus der Mitte-Partei, 15 aus der FDP und je 17 aus der SVP und der SP zurück. Selbst wenn die unterschiedlich grosse Wählerstärke der Parteien betrachtet wird, dürften alle Parteien früher oder später davon profitieren, dass sich Nachfolgende bessere Chancen für die künftigen Wahlen versprechen können.

Es gibt kein Rücktrittsverbot

Auch rein rechtlich gibt es keinen Grund zum Schmollen. «Es gibt keine rechtlichen Vorgaben, dass man eine Legislatur been-den muss», weiss Staatsschreiber Mathias Brun. Das Kantonsratswahlgesetz regle nur, wie vorzugehen sei, wenn ein Mitglied vor Amtsdauer aus dem Kantonsrat ausscheidet. Brun: «Das zeigt, dass der Gesetzgeber das unterjährige Ausscheiden zumindest nicht ausgeschlossen hat und dieses somit rechtlich zulässig ist», führt Brun aus.

Vorzeitige Rücktritte seien deshalb auch nichts Neues und seien auch in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen. «Letztendlich», erklärt der Staatsschreiber, «ist es die freie Entscheidung eines Amtsinhabers, die Amtsdauer verfrüht zu beenden.»

Grafik: BdU

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