Der Wählerwille geschehe
KOMMENTAR
Eigentlich machen es alle, Bundesräte, Regierungsräte, Kantonsräte und Bezirksräte: Sie reichen vorzeitig ihren Rücktritt ein. Für die einen gibts nachvollziehbare Gründe, bei den meisten ists reine Parteitaktik. Wenn ich zurücktrete, rückt ein anderer nach. Ohne von den Wählerinnen und Wählern gewählt worden zu sein. Das nennt man Postenschacher und dient alleine dem Machterhalt.
Damit wenig Berührungsängste bekundete unlängst die kantonale SP. Den vorzeitigen Rücktritt gleich dreier Kantonsräte verkaufte die Partei unter dem Slogan «Frauenförderung» tatsächlich als Erfolg, da drei Frauen nachrücken (EA 4/23). Als Frau würde ich mich für dieses Gnadenbrot bedanken, die Offerte ausschlagen, beim nächsten Mal um Listenplatz 1 kämpfen und mich der Wahl stellen. Nach dem Motto: Selbst ist die Frau!
Vorzeitige Demissionen kommen indes in allen Parteien vor. Besonders beliebt sind sie im Kantonsrat. Selbst wenn es kein Verbot gibt, bedeutet jeder vorzeitige Rücktritt und die damit zusammenhängende Nachfolgeregelung eine Missachtung des Wählerwillens. Schliesslich ist Person X gewählt worden und nicht Y oder gar Z. Politverdrossenheit kennt verschiedene Gründe. Einer davon wird hier thematisiert.