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«Rechtens und zeitgerecht»

Einsiedler Rückerstattung zum Finanzausgleich

Der Einsiedler Bezirksrat sei zeitgerecht über die tieferen Ausgleichsleistungen informiert worden, schreibt das Finanzdepartement den neun Einsiedler Kantonsräten als Antwort auf deren Kleine Anfrage.

VICTOR KÄLIN

Da wollte das Finanzdepartement und insbesondere dessen Vorsteher, Finanzdirektor Kaspar Michel nichts mehr anbrennen lassen: Kurz vor seinem letzten Arbeitstag als Regierungsrat hat er am 23. Dezember die Kleine Anfrage aus Einsiedeln nach den Finanzausgleichszahlungen beantwortet. Bekanntlich haben sich neun Einsiedler Kantonsräte erkundigt, weshalb der Bezirksrat nicht früher über die «Rückerstattung von sieben Millionen Franken» informiert wurde (EA 100 und 101/22).

Abweichungen sind vorprogrammiert Wie der Antwort zu entnehmen ist, stützen sich die Verpflichtungen und Zusicherungen des Finanzausgleichs auf die Wachstumsprognosen der Bezirke und Gemeinden (Selbstangabe). Damit basierend auf den Prognosen keine ungerechtfertigten Zahlungen geleistet werden, erfolgt gemäss der effektiven Steuerkraft des letzten Rechnungsjahres eine so genannte Nachkalkulation. Diese Nachkalkulation berechnet die Abweichungen gegenüber den Verpflichtungen beziehungsweise Zusicherungen. Bei den Gebergemeinden werden diese Abweichungen auf den Verpflichtungen jährlich im Folgejahr unmittelbar belastet oder vergütet.

Wie das Finanzdepartement weiter erklärt, unterliegen die Abweichungen auf den Zusicherungen bei den Nehmergemeinden hingegen laufenden Schwankungen, «weshalb auf eine jährliche Rückerstattung oder Nachforderung verzichtet wird, um eine gewisse Kontinuität der Leistungen sicherzustellen». Die zu viel – oder auch zu wenig – erhaltenen Beträge aus dem Steuerkraftausgleich werden bei der Berechnung der Ausgleichsleistungen der Folgejahre kontinuierlich mitberücksichtigt.

Ergebnis war viel besser als die Prognose Die Steuerkraft des Bezirks Einsiedeln entwickelte sich jedoch viel positiver als vom Bezirk im Rahmen seiner Prognosewerte erwartet und an den Kanton weitergemeldet. Bei der Berechnung des Finanzausgleichs für das Jahr 2023 wurde deshalb das Amt für Finanzen im Frühsommer 2022 aktiv und informierte den Bezirk Einsiedeln über den aktuellen Saldo. Entgegen der Annahme der Einsiedler Kantonsräte erfolgte dies gemäss Finanzdepartement «zum frühestmöglichen Zeitpunkt, da jeweils erst im Frühsommer die Jahresrechnungen umfassend vorliegen und die Nachkalkulationen vorgenommen werden können».

Für den Bezirk ist die Ausgangslage klar: Die zu viel erhaltenen Ausgleichsleistungen der Jahre 2019 bis 2021 haben sich auf stattliche 7 Millionen Franken erhöht. Auf diese Summe muss Einsiedeln in den nächsten drei Jahren verzichten.

Insofern, so das Fazit des Finanzdepartementes, «waren nicht nur der Prozess der Nachkalkulation für den Bezirk Einsiedeln formal rechtens, sondern auch die zugehörige Information korrekt und zeitgerecht ».

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