FDP-Initiative zur Kinderbetreuung nimmt eine Zusatzschlaufe
Da der Kantonsrat im April 2022 das Kinderbetreuungsgesetz angenommen hat, will man in Einsiedeln mit der FDP-Initiative erst einmal zuwarten. Bezirksrätin Bernadette Deuber erklärt die Hintergründe.
VICTOR KÄLIN
Wie steht es um die Initiative der FDP Einsiedeln zu den Betreuungsgutscheinen?
Die Initiative ist am 9. Dezember 2021 eingereicht worden. Zu dieser Zeit erarbeitete der Regierungsrat auf kantonaler Ebene einen Gegenvorschlag zur Initiative «Ja zur bezahlbaren Kinderbetreuung für alle», welcher am 27. April 2022 dieses Jahres durch den Kantonsrat angenommen wurde. Die Initianten und der Bezirksrat waren sich einig, die regierungsrätliche Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes abzuwarten. Die Initianten stimmten einer vom Bezirk vorgeschlagenen Verlängerung der Behandlungsfrist bis Ende 2023 zu. Wie gedenkt der Bezirksrat, die Initiative und den Kantonsratsbeschluss vom April 2022 umzusetzen, respektive den Anliegen gerecht zu werden? Die gesetzlichen Vorgaben, den Zugang zu familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten flächendeckend mit den entsprechenden Qualitätsstandards der Angebote sicherzustellen, gibt das Kinderbetreuungsgesetz vor. Das Gesetz tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Umsetzung über das ganze Bezirksgebiet ist gegeben. Ein wichtiger Bestandteil zur Beurteilung und Neuausrichtung des Kinderbetreuungsangebotes ist die Vollzugsverordnung zum Gesetz. Hier werden unter anderem die Abläufe zum Erhalt der Betreuungsgutschriften und die Basis der zu leistenden finanziellen Zuschüsse der öffentlichen Hand festgelegt. Die Vollzugsverordnung liegt derzeit noch nicht einmal im Entwurf vor, eine endgültige Stellungnahme seitens Bezirk betreffend die Umsetzung ist zum jetzigen Zeitpunkt daher verfrüht. Wo steht man heute, ein Jahr, nachdem die FDP ihre Initiative eingereicht hat? Im Zeitpunkt der Einreichung der Initiative der FDP war noch nicht entschieden und bekannt, mit welchen Bedingungen das überarbeitete Kinderbetreuungsgesetz durch den Kantonsrat verabschiedet wird. Gemäss den Vorgaben für ein Kinderbetreuungsangebot, zu welchem die Gemeinden und Bezirke verpflichtet sind, könnte man zur Auffassung gelangen, dass die wesentlichen Forderungen der hängigen Initiative der FDP erfüllt sein könnten.
Lassen sich dennoch Differenzen zwischen der lokalen Initiative und dem Kantonsratsbeschluss erkennen? Wie erwähnt ist eine abschliessende Beurteilung des Betreuungsangebotes im Bezirk Einsiedeln aufgrund der fehlenden Vollzugsverordnung und den Ausführungsvorschriften verfrüht. Nach deren Vorliegen ist ein Gespräch mit den Initianten vorgesehen. Ist eine Umsetzung auf den 1. Januar 2024 realistisch? Die Umsetzung auf diesen Zeitpunkt hin ist sehr sportlich, zumal die Vollzugsverordnung noch nicht einmal im Entwurf vorliegt. Ob eine Übergangsfrist notwendig sein wird, ist offen. Kann man rudimentär abschätzen, was die Umsetzung der Initiative, respektive des Kantonsratsbeschlusses für den Bezirk Einsiedeln kosten könnte? Der Kanton und die Gemeinden beteiligen sich an den zu unterstützenden Elternbeiträgen je zur Hälfte. Da weder die durch den Regierungsrat festzulegenden Normkosten noch die Vollzugsverordnung vorliegen, können noch keine verlässlichen Angaben über die finanziellen Auswirkungen für den Bezirk Einsiedeln gemacht werden. In der Finanzplanung 2024 bis 2026 wurde für die Kinderbetreuung ein Betrag von 600’000 Franken eingestellt, wie ihn die Initiative der FDP maximal vorsieht. Wie berechnen sich die im Kantonsrat erwähnten Kosten von total 5,73 Millionen Franken, welche hälftig je von Kanton und Gemeinden getragen werden: Kann man daraus einen «Einsiedler Anteil» ableiten?
Nein, das wäre im heutigen Zeitpunkt zu ungenau und nicht seriös.
Braucht es zwingend eine Abstimmung auf Bezirksebene?
Nach dem Vorliegen der regierungsrätlichen Vollzugsverordnung wird das Gespräch mit den Initianten gesucht und geprüft, ob ihr Anliegen damit erfüllt ist. Ist dies der Fall, wäre ein Rückzug der Initiative seitens der Initianten denkbar und es käme folglich zu keiner Abstimmung. Wie es sich verhält, wenn der Bezirksrat und die Initianten diesbezüglich unterschiedlicher Auffassung wären, muss im Moment offengelassen werden. Letztlich geht es um die Sache.
«Erst die Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes abwarten»: Bernadette Deuber ist als Leiterin des Ressorts «Soziales und Gesundheit » die in dieser Frage federführende Bezirksrätin. Foto: Archiv EA