Regierung genehmigt Projekt H8
Schliessung der Ausbaulücke H8: Baudepartement spricht von einem wichtigen Projektfortschritt
Nach jahrelangen Verzögerungen hat der Regierungsrat das Strassenbauprojekt der H8 genehmigt. Die Kosten haben sich inzwischen verdoppelt.
VICTOR KÄLIN
«Am letzten Dienstag ist das Projekt einen grossen Schritt weitergeführt worden», freut sich Landammann André Rüegsegger in seiner Funktion als Vorsteher des Baudepartementes. An diesem 29. November hat der Regierungsrat das Projekt für den Ausbau der Hauptstrasse Nummer 8 zwischen der Dritten Altmatt Nord und Biberbrugg genehmigt sowie die notwendigen Anpassungen am kantonalen Nutzungsplan Moorlandschaft Rothenthurm erlassen. «Damit», so Rüegsegger, «ist ein wichtiger Meilenstein bei diesem Grossprojekt erreicht.» Eine Lücke von 3900 Metern
Das Generelle Ausbauprojekt der Kantonsstrasse hat eine lange Vorgeschichte. Es wurde bereits im Jahr 1969 (!) durch den Kantonsrat genehmigt. Das erste Teilstück Kaltbach-Mettli (Gemeinde Schwyz) wurde in den Jahren 1973 bis 1976 ausgebaut. In den darauffolgenden Jahren erfolgte der Strassenausbau in mehreren Etappen. Als bisher letztes Teilstück wurde der Abschnitt Zweite Altmatt– Dritte Altmatt Süd in den Jahren 2006/07 realisiert.
Die Planung für die verbliebene Ausbaulücke von der Dritten Altmatt nach Biberbrugg tangiert die Gemeinden Rothenthurm, Feusisberg und den Bezirk Einsiedeln. Der Abschnitt weist eine Länge von gut 3900 Metern auf und liegt zu wesentlichen Teilen innerhalb der Moorlandschaft Rothenthurm und weiterer Naturschutzobjekte. Daraus resultieren zahlreiche bauliche und rechtliche Herausforderungen, denen mit dem nun genehmigten Vorhaben aus Sicht des Regierungsrates «aber sehr gut Rechnung getragen werden kann».
Schwyzerbrugg umfahren Das in seiner ursprünglichen Form im Jahr 2010 öffentlich aufgelegte Projekt sieht vor, dass das Trassee ab der Dritten Altmatt Nord bis zur Höli in der Horizontalen im Bereich der heutigen Strasse verläuft. Rund 300 Meter vor dem bestehenden Bahnübergang (Höli 1) verlässt die projektierte Strasse das bestehende H8-Trassee und verläuft neu parallel zum SOB-Geleise. Etwa 250 Meter vor dem Anschluss an die bestehende Strasse in Biberbrugg überquert die neue Strasse auf der Gadenstatt-Brücke die Biber und die SOB-Geleise. Ab die-ser Brücke wird auch ein neuer Direktanschluss für Bennau erstellt. Mit dieser Linienführung wird der Weiler Schwyzerbrugg inskünftig umfahren (EA 87/22).
Daneben ergeben sich auch Anpassungen am bestehenden System, etwa ab der Einmündung der Ratenstrasse zur bezirkseigenen Moosstrasse. Die neue Strasse wird zwei Fahrspuren mit einer Breite von je 3,25 Metern sowie beidseitig Radstreifen von mindestens 1,25 Metern aufweisen. Damit können inskünftig auch die Begegnungsfälle Lastwagen/Lastwagen beziehungsweise Bus und Reisecar gesichert stattfinden. Regierung sieht viele Vorteile
Wesentlich ist, dass mit der neuen Strassenführung die Verkehrsträger Strasse und Bahn in der Landschaft gebündelt werden können, was gemäss Ansicht des Regierungsrates «nicht zuletzt dem Schutz der Moorlandschaft und der darin befindlichen Moorbiotope dienlich ist». Mit Bezug auf diese Schutzobjekte bringt das Vorhaben aus Sicht des Regierungsrates gegenüber dem heutigen Zustand insgesamt denn auch zahlreiche und sehr erhebliche Verbesserungen.
Zu erwähnen sind insbesondere die Tatsachen, dass die vom Neubauprojekt betroffene Moorvegetation in 2,9-fachem Umfang kompensiert, die markante künstliche Aufschüttung in der Höli zum Verschwinden gebracht, die bestehende Strasse ab dem Bahnübergang (Höli 1) bis vor die Einmündung der Moosstrasse inklusive Damm vollständig zurückgebaut und der neue Strassenabschnitt inskünftig über ein Entwässerungssystem verfügen und nicht mehr wie die alte Strasse über die Schulter in die Landschaft und die Moore entwässert wird.
Nebst den Umweltdefiziten können mit dem Projekt aber eben insbesondere auch die bestehenden Defizite bei der allgemeinen Verkehrssicherheit sowie der Langsamverkehrsführung mit einer zeitgemässen Infrastruktur behoben werden. Zehn Einsprachen abgewiesen
Sowohl gegen die Teilrevisionen der Nutzungsplanung als auch das Bauprojekt selber waren zahlreiche Einsprachen eingegangen. Ein grosser Teil davon konnte im Rahmen von Verhandlungen sowie gestützt auf verschiedene Projektanpassungen erledigt werden. Letztlich musste der Regierungsrat noch über insgesamt zehn Einsprachen entscheiden, wovon sieben von Schutzorganisationen stammen. Im Rahmen der Projektgenehmigung hat der Regierungsrat am letzten Dienstag alle zehn Einsprachen abgewiesen; da die unterlegenen Einsprecher beim Verwaltungsgericht jedoch Beschwerde einreichen können, sind die regierungsrätlichen Entscheide zu den Einsprachen, zur Nutzungsplanteilrevision und zur Projektgenehmigung noch nicht rechtskräftig. Die Beschwerdefrist dauert 20 Tage.
Sollte es keine Beschwerden geben, wird das Projekt rechtmässig und kann gebaut werden.
Baustart 2025 …
Wie bei solchen Projekten üblich, werden als nächste Schritte nun noch zahlreiche Vorarbeiten, abschliessende Landerwerbsverhandlungen, die Ausführungsplanung sowie die erforderlichen öffentlichen Arbeitsausschreibungen vorzunehmen sein. Diese Prozesse dürften insgesamt gut zwei Jahre in Anspruch nehmen. «Mit vielen Grundbesitzern sind wir auf gutem Weg», skizziert Rüegsegger die Situation, «bei einigen wenigen sind die Differenzen aller-dings noch grösser.» Im Idealfall könnte dann etwa Mitte 2025 mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden, und diese dürften gemäss aktueller Einschätzung insgesamt rund sieben Jahre in Anspruch nehmen. Dieser Zeitplan setzt indes voraus, dass der vorliegende Entscheid des Regierungsrates nicht mit Rechtsmitteln angefochten wird.
125 Millionen Franken Für das neue, knapp vier Kilo-meter lange Strassenstück, das unter anderem eine 325 Meter lange Brückenkonstruktion, aufwendige Fundationen sowie zahlreiche Nebenanlagen aufweist, wird mit Kosten von zirka 125 Millionen Franken gerechnet. Die entsprechende Ausgabenbewilligung soll dem Kantonsrat im Verlauf des kommenden Jahres vorgelegt werden.
In einem Planungsfrühstadium rechnete der Kanton Schwyz im Jahr 2003 mit Kosten zwischen 60 und 65 Millionen (EA 24/03). Sie haben sich seither aus verschiedensten Gründen verdoppelt.
Übersichtsplan, datierend vom 29. November 2022. Die Neubaustrecke reicht von der Dritten Altmatt (links) bis nach Biberbrugg (rechts) und umfährt die Siedlung Schwyzerbrugg.
Visualisierung: Baudepartement