Veröffentlicht am

Bedingte Strafen gefordert

Drei Angestellte der Stoosbahnen sind in Sachen Sesselbahn-Absturz vor dem Bezirksgericht Schwyz angeklagt.

RUGGERO VERCELLONE

Fahrlässige Tötung und mehrfache fahrlässige schwere Körperverletzung: So lauten die Anklagepunkte gegen drei Mitarbeiter der Stoosbahnen. Gegen den damaligen Betriebsleiter, den Mitarbeiter, der die nächtliche Fahrt der Sesselbahn durchführte, sowie den Fahrer des Pistenfahrzeuges, dessen Windeseil mit dem Förderseil der Sesselbahn in Kontakt kam und zum tragischen Sessel-Absturz führte, wurde am Mittwoch vor dem Bezirksgericht der Prozess geführt. Beim Unfall am 6. Februar 2020 starb eine Person, drei weitere erlitten zum Teil schwere Verletzungen.

Sorgfaltspflichten verletzt

Der Staatsanwalt forderte für die drei Beschuldigten bedingte Freiheitsstrafen von acht und sieben Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Die drei hätten an jenem Abend bei der nächtlichen Fahrt ihre Sorgfaltspflichten verletzt und hätten sich so am tödlichen Unfall schuldig gemacht.

Der Betriebsleiter, der am Unfall nicht direkt beteiligt war, nahm die ganze Verantwortung auf sich und bekannte sich schuldig. Die beiden anderen Beschuldigten sahen keine Verletzung der Sorgfaltspflicht und verlangten Freisprüche. Das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz steht noch aus.

«Ich hatte die Gefahr an dieser Stelle schlicht und einfach nicht gesehen. Ich hatte sie nicht auf dem Radar.»

Betriebsleiter vor dem Bezirksgericht Schwyz

Share
LATEST NEWS