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Kugelfangsanierungen im Visier – Kanton Schwyz zahlt keine Beiträge an benachteiligte Gemeinden

Ab 2024 zahlt der Bund mehr an die Kugelfangsanierungen. Wer die Fristen einhielt, zieht den Kürzeren: «Es ist nicht Sache des Kantons, eine gesetzliche Anpassung auf Bundesebene finanziell aufzufangen und auszugleichen », heisst es in der Antwort der Regierung auf eine Interpellation.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Die laufende Sanierung der Kugelfänge wird im Kanton Schwyz erneut zum Politikum: Total sind im Kanton nicht weniger als 125 Kugelfänge im Kataster der belasteten Standorte aktenkundig. Die bleiverseuchten Kugelfänge aller Schiessanlagen müssen seit Jahren saniert werden. Gemeinden, die sich an Fristen halten, werden benachteiligt In den Gemeinden wurden deshalb seit dem Jahr 2009 viele Anlagen instandgestellt: 63 Schiessanlagen auf Kantonsgebiet wurden inzwischen saniert. 17 weitere Anlagen auf Kantonsgebiet müssen noch saniert werden.

Bis im Jahr 2009 zahlte der Bund vierzig Prozent an die 300-Meter-Stände und der Kanton dreissig Prozent. Mittlerweile gibt es nur noch 8000 Franken pro Scheibe vom Bund. Das soll ab dem Jahr 2024 nun aber wieder ändern.

Damit werden Gemeinden, die sich an die vorgegebenen Fristen halten, finanziell benachteiligt. «Schlamper», die erst jetzt mit der Umsetzung des Auftrags beginnen, sollen ab dem Jahr 2024 nämlich nicht mehr nur 8000 Franken pauschal pro Scheibe erhalten, sondern vom Bund wieder mit vierzig Prozent der Kosten entschädigt werden.

Für die einzelnen Gemeinden geht das ins Geld, wie SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm für seine Gemeinde errechnete: Demnach wäre Vorderthal mit dem neuen Bundesrecht viel günstiger gekommen. «Der Gemeinde entgingen», schreibt Diethelm in seiner Interpellation, gesamthaft über 42’700 Franken, «und das nur, weil die Gemeinde den Schiessstand innerhalb der gesetzlichen Frist saniert hat.» Hier hakte Diethelm mit seinem Vorstoss ein: Er wollte von der Schwyzer Regierung wissen, ob «mit Blick auf eine offensichtliche finanzielle Ungleichbehandlung die Möglichkeit respektive der politische Wille besteht », dass der Kanton Schwyz «rückwirkend» die Beteiligung anpasst. Einige Gemeinden profitieren von pauschaler Abgeltung Konkret regte Diethelm an, dass der Kanton Schwyz die zeitweise Reduktion der Bundesunterstützung von damals vierzig auf dreissig Prozent ausgleicht. Diese Reduktion soll, so Diethelm, «im Sinne einer Gleichbehandlung » vom Kanton Schwyz «aufgefangen und den jeweiligen Standorten und Gemeinden zurückerstattet » werden. «Die finanzielle Beteiligung des Bundes wurde im Jahr 2009 nicht von vierzig auf dreissig Prozent gekürzt, sondern es wurde eine pauschale Abgeltung eingeführt, die sich nach der Anzahl der Scheiben bei einem Kugelfang richtet», heisst es in der Antwort der Schwyzer Regierung auf die Interpellation: «Es gibt auch Gemeinden, die von einer pauschalen Abgeltung profitieren. » «Für Kugelfänge mit einer grossen Anzahl an Scheiben und geringen Sanierungskosten muss-te teilweise nichts oder nur wenig selbst bezahlt werden», schreibt der Schwyzer Regierungsrat: Zum Beispiel für die Schiessanlage «Wilen» in Freienbach oder für «Wintersiten» in Illgau.

«Das Schwyzer Amt für Umwelt und Energie informiert die Gemeinden im Kanton Schwyz regelmässig über den Stand der Gesetzesänderung», heisst es in der Antwort weiter: «Zum Zeitpunkt der Sanierung der Schiessanlage in Vorderthal war die Motion Salzmann noch nicht eingereicht.» Somit habe es keine Möglichkeit gegeben, auf die kommende Gesetzesänderung hinzuweisen. «Rückwirkende Änderung der Abgeltung nicht vorgesehen» «Die vorgesehene Subventionserhöhung wurde aufgrund der Motion Salzmann initiiert», schreibt der Regierungsrat: «Eine rückwirkende Änderung der Abgeltungen, die auch bis-her benachteiligte Gemeinden berücksichtigt, ist weder in der Motion noch im Gesetzesentwurf vorgesehen.» Es sei nicht Sache des Kantons Schwyz, eine gesetzliche Anpassung auf Bundesebene und eine damit einhergehende Änderung von Bundessubventionen finanziell aufzufangen und auszugleichen.

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