Schwyzer Regierung stellt Landwirtschaft über den Wolf
Die Fragen in der Interpellation «Uneingeschränkte Wolfsverbreitung wichtiger als Landwirtschaft und Tourismus?» werden auch vom Kanton Schwyz als wichtig bewertet.
PATRIZIA BAUMGARTNER
Ende Mai haben die SVP-Kantonsräte Thomas Haas (Lachen), Roman Bürgi (Goldau) und Samuel Lütolf (Küssnacht) eine Interpellation zur Wolfsverbreitung beziehungsweise dem Verhältnis der Raubtiere zu Landwirtschaft und Tourismus eingereicht.
Dies, nachdem das Bundesparlament zuvor einen Nachtragskredit von 5,7 Millionen Franken für Not-Sofortmassnahmen zum Schutz der Weidtiere im Sömmerungsgebiet gesprochen hatte.
Aus dem Entwurf des Bundesamtes für Umwelt geht hervor, dass «in erster Linie Alpen unterstützt werden sollen, welche bereits Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben und als zumutbar schützbare Sömmerungsbetriebe gelten».
Es liege in der Kompetenz der Kantone, Weidegebiete mit installierten Schutzvorkehrungen als geschützt zu deklarieren. «Damit delegiert der Bund die Verantwortung an die kantonalen Landwirtschaftsämter», schlussfolgern die Interpellanten: «Diese sind gefordert, für den Sommer 2022 ihre Weidegebiete nach schützbar / nicht schützbar einzuschätzen und Massnahmen zu definieren.» Ersteinsatzgruppe Herdenschutz Der Schwyzer Regierungsrat hält fest, dass auf Kantonsstufe das Amt für Landwirtschaft für den Herdenschutz und dessen Koordination zuständig ist. Dazu habe man seit Jahren externe Fachpersonen als Herdenschutzberater verpflichtet. Das Schwyzer Amt für Wald und Natur übernehme im Zusammenhang mit dem Wolf diverse Aufgaben, zum Beispiel die Beobachtung, Dokumentation und Überwachung des Wolfsvorkommens im Kanton Schwyz, die Information der Bevölkerung zum Thema «Wolf», die Auslösung der SMS-Alarmierung oder auch die eidgenössische und kantonale Jagdgesetzgebung.
Da aufgrund der Rudelentwicklung in den Nachbarkantonen eine Zunahme der Risswahrscheinlichkeit zu erwarten war, habe das Schwyzer Amt für Landwirtschaft im letzten Frühling eine Ersteinsatzgruppe Herdenschutz gegründet, die sich nach einem Riss um den Schutz der verbleibenden Kleinviehherde kümmert und den Riss auch aus agronomischer Sicht beurteilt.
In der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 hat sich der Schwyzer Regierungsrat ebenfalls geäussert und Forderungen gestellt – unter anderem die Wolfsbestände zu regulieren. Oder auch auffällige Einzeltiere (Wölfe, Bären), die grossen Schaden an Nutztieren verursachen, Herdenschutzmassnahmen nicht respektieren oder zu wenig Scheu vor dem Menschen zeigen, abzuschiessen. Und die dafür notwendige Administration maximal zu vereinfachen.
Kanton Schwyz setzt sich für Landwirtschaft ein Auf die vier Fragen der Interpellanten antwortet der Schwyzer Regierungsrat positiv: Er sei bereit, sich für den Erhalt der einheimischen Land- und Alpwirtschaft einzusetzen – auch in schwer zu schützenden Weidegebieten. Somit setze sich der Kanton Schwyz «für eine wettbewerbsfähige, flächendeckende, standortgerechte und nachhaltige Landwirtschaft ein».
Man sei zudem bereit, über eine «künftige Strategie der Grossraubtiere mit allen Betroffenen, bestehend aus Vertretern von Tourismus, Landwirtschaft und Jägerschaft, in den Dialog zu treten». Dieser werde kantonsintern bereits geführt.
Steuerung des Bestandes explizit vorgesehen Auch dem lokalen Tourismus und den Freizeitaktivitäten wolle man genügend Gewicht einräumen und die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund stellen. «Mit dem touristischen Gesamtkonzept, das zeitnah in den Richt-plan aufgenommen wird, sollen dem lokalen Tourismus und den Freizeitaktivitäten eine gewisse Vorrangstellung eingeräumt werden », schreibt die Schwyzer Regierung: Darin sei durch die Aufnahme des Wolfs in das neue Konzept «die Steuerung der Bestandesentwicklung durch regulative Eingriffe explizit vorgesehen ». Der aktuelle Entwurf bilde die Grundlage für den Abschuss von Wölfen, wo diese Siedlungen und Menschen bedrohlich nahekommen.
Die Gründe, die eine Bestandesregulierung mit präventivem Charakter ermöglichen, werde zudem mit «Gefährdung von Menschen» erweitert. «Der Aspekt des Schutzes für den Menschen, sei es als Freizeitnutzer, als Tourist oder als Bürger, bekommt mit der Revision eine grössere Bedeutung», heisst es abschliessend.
«Durch die Aufnahme des Wolfs in das neue Konzept ist die Steuerung der Bestandesentwicklung durch regulative Eingriffe explizit vorgesehen », teilt die Schwyzer Regierung mit. Foto: Magnus Leibundgut