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Ozonaustritt – Verfahren eingestellt

IN KÜRZE

Lachen. Die Staatsanwaltschaft Schwyz hat nach einem Chemieunfall im Hallenbad in Lachen das Verfahren gegen das Hauswartsteam eingestellt. Man habe den Mitarbeitenden kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorwerfen können, teilte die Gemeinde Lachen mit. Im Februar war im Lernschwimmbecken Ozon ausgetreten.

Sechzig Schülerinnen und Schüler sowie Erwachsene waren nach dem Vorfall aus dem Gebäude in Sicherheit gebracht worden. Vierzig von ihnen wurden medizinisch betreut. 13 Personen mussten gar ins Spital, konnten dieses am Folgetag aber wieder verlassen. Wasser wird künftig nur noch mit Chlor gereinigt Nach dem Vorfall eröffnete die Schwyzer Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen mutmasslicher Fehlmanipulation, wie Gemeindepräsident Emil Woodtli mitteilte. Man habe in der Folge den Zutritt zum Bad sperren müssen, insbesondere für die vom Verfahren betroffenen Angestellten.

Nun sind die Untersuchungen endlich abgeschlossen. Ein Gutachten, das die Schwyzer Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben habe, legt die störungsanfälligen Bereiche der Technik und die kritischen Manipulationen offen. Konkret handle es sich um die Kombination der Wasserreinigung mit Ozon und Chlor.

Die kritische Ozonanlage werde durch ein modernes, risikoarmes Wasseraufbereitungssystem ersetzt. Künftig werde das Wasser nur noch mit Chlor gereinigt, wie das in anderen Bädern der Fall sei.

Die Kosten belaufen sich auf unter 100’000 Franken Der Gemeinderat habe die entsprechenden Aufträge bereits erteilt, diese könnten nun nach Abschluss des Verfahrens ausgeführt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf unter 100’000 Franken. Das Bad soll ab dem kommenden Jahr für den Schulbetrieb und die Öffentlichkeit wieder geöffnet werden.

Das Hallenbad Seefeld war im Jahr 2018 teilsaniert worden. Dabei sei auch die Ozonanlage erneuert worden. Die letzte Wartung habe im Sommer des vergangenen Jahres stattgefunden./ Mitg.

Kanton. Die vier hauptsächlich von der Krankheit betroffenen Kantone Zürich, Basel-Stadt, Genf und Waadt starten mit der Impfung gegen die Affenpocken. Die Anmeldung ist angelaufen. Die Zahl der Impfdosen ist beschränkt.

Einwohnerinnen und Einwohner der Kantone Schwyz, Zug, Glarus und Schaffhausen können sich ebenfalls in Zürich impfen lassen, da es entsprechende Leistungsvereinbarungen gibt. Zürich, Basel-Stadt, Genf und die Waadt haben Anmeldetools aufgeschaltet. Walk-in-Impfungen gibt es vorläufig nicht. Die Armeeapotheke als Verteilzentrale schickte den vier Kantonen 4000 Dosen.

Frühere Impfung schützt

Zur Immunisierung nötig sind zwei Impfdosen innert vier Wochen. Bereits die erste Impfung bietet eine Schutzwirkung – allerdings nur eine begrenzte. Die Kantone erinnerten daran, dass Menschen, die als Kind bereits gegen die Menschenpocken geimpft wurden, keine Affenpocken- Impfung brauchen. Auch wer die Affenpocken durchgemacht hat, ist immun./ip

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