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In einer Pause beim Heuen passierte es

Sexuelle Handlungen an einer Minderjährigen kommen einen Schweizer teuer zu stehen.

RUGGERO VERCELLONE

Es war im Sommer vor zehn Jahren, als sich ein damals 37-jähriger Schweizer bei der Tochter seiner Lebensgefährtin nicht unter Kontrolle hatte. In einer Pause beim Heuen auf einem Innerschwyzer Hang setzte sich der Mann neben das damals 13-jährige Mädchen. Dort gab er ihr einen langen Zungenkuss und berührte, streichelte und küsste ihre Brüste. Ein paar Stunden später kam der Mann in der gemeinsamen Wohnung erneut auf das Mädchen zu, berührte von hinten seine Brüste und fragte es, ob es mit ihm unter die Dusche wolle. Da habe sie «Spinnst du?» zu ihm gesagt, worauf er wieder gegangen sei.

Er gab ihr einen langen Zungenkuss und berührte, streichelte und küsste ihre Brüste.

Beim Zwischenfall in der Heupause sei sie wie gelähmt gewesen. Sie habe sich die ganze Zeit gefragt, warum der Mann, der für sie «wie ein Vater» gewesen sei, so etwas mache. Schliesslich sei er ja mit ihrer Mutter zusammen, sagte die inzwischen zur jungen Frau Herangewachsene zehn Jahre später vor dem Strafgericht.

Die erlebten Szenen seien ihr immer wieder wie ein Film in den Sinn gekommen. Da ihre Mutter immer noch mit dem Mann zusammengewohnt habe, habe sie nach ein paar Jahren das Haus verlassen.

«Dann merkte ich, dass es ein Fehler war» Er habe der Tochter seiner Lebenspartnerin damals in einer Pause beim Heuen wirklich über den Kleidern an die Brust gelangt, «dann merkte ich, dass es ein Fehler war». Er habe so-fort aufgehört.

Alles andere sei vom Opfer nach und nach erfunden und hinzugefügt worden. Das Opfer sei sehr enttäuscht darüber, dass ihre Mutter ihr nicht glaube und nach wie vor mit dem Beschuldigten zusammenlebe.

Während der Staatsanwalt wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen verlangte, plädierte der Verteidiger wegen der zugestandenen Tat für eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse von Tausend Franken. Die Rechtsvertreterin der jungen Frau verlangte unter anderem eine Genugtuung von 7000 Franken.

Das Schwyzer Strafgericht glaubte der Schilderung der Frau und verurteilte den Mann anklagegemäss wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind. Bestraft wurde der Schweizer mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 90 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Alles andere sei vom Opfer nach und nach erfunden und hinzugefügt worden.

Auf das beantragte Tätigkeitsverbot trat das Gericht gar nicht ein. Auf die Verhängung einer Busse verzichtete das Schwyzer Strafgericht, weil die vorgeworfenen Taten zehn Jahre zurückliegen und der Beschuldigte sich seither wohl verhalten habe.

Verfahrenskosten von 15’000 Franken auferlegt Die Kosten, die der Beschuldigte zu tragen habe, seien ihm genug «Denkzettel»: So wurden ihm die Verfahrenskosten von 15’000 Franken vollumfänglich aufgehalst. Er hat dem Opfer zudem eine Genugtuung von 3000 Franken, einen Schadenersatz von rund 240 Franken und eine Prozessentschädigung von Tausend Franken zu entrichten.

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