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Kantonaler Richtplan wird angepasst – Mitwirkungsverfahren ist eröffnet

Der Richtplan des Kantons Schwyz wird angepasst. Der Entwurf der Richtplananpassung 2022 liegt bis 20. Dezember öffentlich auf und ist im Internet abrufbar. Die Bevölkerung ist eingeladen, mitzuwirken und Anregungen einzureichen.

VD/i. Der kantonale Richtplan ist laufend aktuell zu halten. Darum nimmt der Kanton in regelmässigen Zeitabständen Anpassungen vor. Die laufende Anpassung wurde im Auftrag des Regierungsrates Anfang 2022 gestartet. Im Fokus liegen die Themen Landschaft und erneuerbare Energien. Zudem wurde die Gelegenheit genutzt, weitere Richtplanthemen auf den aktuellen Stand zu bringen. Die Mitwirkung findet erstmals in elektronischer Form statt. Landschaft, Fliessgewässer und Fruchtfolgeflächen Die Kantone haben im Richtplan festzulegen, welche Landschaften besonders wertvoll und für die Erholung oder als natürliche Lebensgrundlage bedeutsam sind. Dafür wurde die «Landschaftskonzeption des Kantons Schwyz» erarbeitet und wertvolle Schlüsselgebiete identifiziert. Die vier Schlüsselgebiete «Mythen», «Muotathal Sunnehalb », «Glattalp» und «Wägital» werden nun als kantonal bedeutende und schützenswerte Landschaften in den Richtplan aufgenommen.

Weiter wurde der Handlungsbedarf zur Revitalisierung der Fliessgewässer ausgearbeitet. Dabei hat das Umweltdepartement die Interessen des Hochwasserschutzes und der Renaturierung an allen Gewässerabschnitten ermittelt, gewichtet und priorisiert. Aus dieser Planung gingen insgesamt 47 Gewässerabschnitte mit prioritärem Handlungsbedarf hervor, welche nun im Richtplan festgesetzt werden.

Zudem hat der Bundesrat im Jahr 2020 den Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) angepasst. FFF sind die besten und ertragreichsten Böden. Sie umfassen das ackerfähige Kulturland. Da das FFF-Inventar im Kanton Schwyz – wie in verschiedenen anderen Kantonen ebenfalls – auf unvollständigen Bodendaten basiert, wurde der Kanton beauftragt, eine Kompensationsregelung im Richtplan einzuführen. Konkret ist festzulegen, in welchen Fällen beanspruchte Fruchtfolgeflächen wie zu kompensieren sind.

Richtplan

VD/i. Der Richtplan ist das zentrale Führungs- und Steuerungsinstrument der Kantone. Er erlaubt es, Nutzungskonflikte früh zu erkennen sowie die räumliche Entwicklung vorausschauend zu lenken. Im Richt-plan definiert der Kanton seine Planungsabsichten und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes und der Gemeinden ab. Dabei wahrt er den Handlungsspielraum der Planungsbehörden von Bund und Gemeinden. Der Kanton nimmt in regelmässigen Zeitabständen Anpassungen am kantonalen Richtplan vor, um diesen aktuell zu halten. Letztmals wurde der kantonale Richtplan im Jahr 2018 angepasst. Dabei wurden insbesondere die kantonale Gesamtverkehrsstrategie sowie die Deponie- und Materialbewirtschaftung in den Richtplan integriert und aktualisiert.

Erneuerbare Energien

Die Energiestrategie 2050 des Bundes hat zum Ziel, den ho-hen Versorgungsstandard der Schweiz zu erhalten und die energiebedingten Umweltbelastungen durch fossile Energien zu reduzieren. Um diese Ziele zu erreichen und das Verfahrensrisiko bei laufenden Vorhaben und Projekten zu minimieren, sind entsprechende Massnahmen zeitnah im kantonalen Richtplan umzusetzen.

Bei der Wasserkraft werden alle bisher genutzten Gewässerstrecken und Wasserkraftanlagen von nationalem und kantonalem Interesse im Richtplan bezeichnet. Analog der Wasserkraftnutzung sind auch für Windanlagen technisch grundsätzlich mögliche Gebiete im Richt-plan auszuscheiden. Eine hierfür in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass der Kanton Schwyz über die drei geeigneten Standorte «Linthebene Süd», «Linthebene Nord» und «Hochstuckli Engelstock» verfügt. Diese werden in den kantonalen Richtplan überführt.

Haushälterische Nutzung der Arbeitszonen Als Auftrag aus der vergangenen Revision des Raumplanungsgesetzes wird eine Arbeitszonenbewirtschaftung eingeführt. Diese hat zum Ziel, die haushälterische Nutzung der Arbeitszonen aus überkommunaler Sicht zu gewährleisten. Unternehmen sollen damit bei der Suche nach Arbeitszonen besser unterstützt werden. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden bei der Entwicklung von Flächen mit hohem wirtschaftlichem Potenzial geklärt und erleichtert.

Öffentliche Auflage und weiteres Vorgehen Nachdem der Regierungsrat die Richtplananpassung verabschiedet hat, wird diese nun ab dem 22. Oktober für zwei Mona-te öffentlich aufgelegt und dem Bund zur Vorprüfung unterbreitet. Die öffentliche Auflage erfolgt erstmals digital. Mit der e-Mitwirkung kann der öffentliche Partizipationsprozess effizienter gestaltet werden. Die Online-Lösung unterstützt zudem die Vernehmlassenden beim Einreichen von Stellungnahmen. Sämtliche Dokumente können unter www.e-mitwirkung. sz.ch eingesehen und heruntergeladen werden. Ebenso kann die Vernehmlassung effizient auf dieser Plattform eingereicht werden.

Nach Auswertung der Vernehmlassungs- und Vorprüfungsergebnisse wird der angepasste Richtplan vom Regierungsrat voraussichtlich im ers-ten Quartal 2023 erlassen und dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet.

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