Viel Lärm um … Nichts?
KOMMENTAR
In der Schweiz gibt es mehr Gesetze als Burkaträgerinnen. Und bald schon kommt ein weiteres Regelwerk dazu: das «Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts ». Es ist dies eine Folge einer im März 2021 angenommenen Volksinitiative, mit der zuallererst einmal das Burkatragen verboten werden sollte.
Dass die Initianten damit ein Randphänomen in die Mitte rückten, zeigt sich aktuell in der Ausformulierung des Gesetzestextes: Es wimmelt nur so von Ausnahmen. Unbestritten ist das landesweite Verbot des Burkatragens. Ebenso eindeutig vom Verbot ausgenommen sind die Fasnachtsbräuche, was aller-dings zu erwarten war.Wie mit Demonstrationen zu verfahren ist, wird im neuen Gesetz zwar ebenfalls geregelt; doch in der Praxis lässt sich für Polizei und Justiz eine praktikable Handlungsanleitung kaum ableiten. Da steck so viel Gummi in den Paragraphen, dass einige Staatsrechtsexperten schon heute von «toten Buchstaben» sprechen. Und so wird das Spannungsfeld zwischen anonym begangenen Straftaten und der Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch in Zukunft eine Grauzone bleiben. Doch wenigstens bei den Burkas herrscht Klarheit. Immerhin. Das betrifft doch einige (wenige) Dutzend Personen.
VICTOR KÄLIN