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Über Fremdgeher, Pechvögel und ignorante Autofahrer

In diesem Frühling durfte sich die Schwyzer Staatsanwaltschaft wieder mit allerlei skurrilen Fällen befassen.

ANOUK ARBENZ

Eigentlich hätte es der Geschäftsführer eines Anwaltsbüros im Kanton Zürich besser wissen müssen: Böse Zungen sagen, es war halt «Karma». Jedenfalls kommt ihn sein Seitensprung vor zwei Jahren teuer zu stehen: Mindestens 4800 Franken muss er hinblättern. Die Geldstrafe von neunzig Tagessätzen zu 170 Franken, total 15’300 Franken, wird aufgeschoben – die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat eine Probezeit von zwei Jahren für den Zürcher Anwalt beschlossen. Allenfalls hinzukommen könnten Zivilforderungen und eine Entschädigung. Fremdgehen ist nicht illegal – was also hat er verbrochen?

Seitensprung gefilmt Ausgerechnet die Frau, mit der er seine Ehefrau in Ausserschwyz betrog, klagte ihn wegen «Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte und unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen» an. Denn der Zürcher war zu weit gegangen, als er ohne Einwilligung der Frau das Gespräch zwischen ihm und ihr im Hotelzimmer sowie alles, was danach passiert war, mittels Webcam seines Laptops aufgenommen hatte. Zu schnelles Fahren ausserorts im Kanton Aargau – 117 km/h statt der erlaubten 80 km/h – haben zur Höhe der Geldstrafe und der Busse das Ihrige dazugetan. Festgehalten, bis Polizei kam

Pech gehabt hat auch ein Märchler, der im Oktober vor zwei Jahren in einen Streit geraten war. Der heute 24-Jährige war mit Freunden unterwegs und traf am Bahnhof einer Märchler Gemeinde auf eine andere Gruppe junger Männer. Erst war es nur ein verbaler Disput zwischen den beiden Gruppen, dann kam es zu mehreren Gerangeln. Dem Freund des Beschuldigten wurde mit der Faust ins Gesicht geschlagen, was eine Nasenbeinfraktur zur Folge hatte.

Etwa eine Viertelstunde später packte einer seiner Jungs einer der anderen von hinten und warf ihn vor das Bahnhofsgelände. Der Befund später beim Arzt: eine mediale Schenkelhalsfraktur. Der Beschuldigte selbst hielt einen der Männer der anderen Gruppe fest, bis die Polizei kam. Die Staatsanwaltschaft bestraft auch ihn, «weil er sich an der tätlichen Auseinandersetzung beteiligt hat», wie es heisst. Der 24-Jährige erhielt eine auf zwei Jahre bedingte Geld-strafe von vierzig Tagessätzen zu 140 Franken und eine Busse von 1400 Franken. Tragen muss er auch die Verfahrenskosten von knapp 900 Franken.

Beinahe-Kollision

Skurril, was im April des letzten Jahres in Wollerau geschah: Auf der Samstagernstrasse wurde an diesem Tag die Verkehrsführung durch Verkehrsdienstmitarbeitende geregelt, da auf der Fahrbahn Richtung Wollerau Bauarbeiten im Gange waren.

Ein heute 62-jähriger Höfner wollte Richtung Samstagern fahren – und hatte es wohl eilig. Zwar bremste er ab, als der Verkehrsdienstler ihm auf Höhe der Samstagernstrasse 29 signalisierte, dass er anhalten solle.

Doch als sich dieser abwandte, fuhr der Höfner auf die Gegenfahrbahn in den Baustellenbereich. Ein zweiter Verkehrsdienstmitarbeiter rannte sofort auf ihn zu und forderte mittels Stoppzeichen ein Anhalten. Der 62-Jährige ignorierte dies und lenkte das Auto nach rechts auf das Trottoir, um diesem auszuweichen. Ganz reichte es aber nicht – der Verkehrsdienstler musste einen Schritt zur Seite machen, um eine Kollision zu vermeiden.

Für den Höfner gab es deswegen eine Geldstrafe von vier-zig Tagessätzen zu 600 Franken, die jedoch auf zwei Jahre bedingt ausgesprochen wurde, und eine Busse von 6300 Franken (oder 13 Tage Gefängnis). Hinzu kommen Verfahrenskosten von total 1515 Franken.

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