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Transparenzgesetz gilt für Ersatzwahl

Kanton. Die Ersatzwahl für die am Ende dieses Jahres zurücktretenden Regierungsräte Andreas Barraud (SVP) und Kaspar Michel (FDP) findet am 25. September statt, wie die Staatskanzlei mitteilte. Die Wahl gilt für den Rest der laufenden Amtsdauer, die bis am 30. Juni 2024 dauert. Eingabeschluss für die Wahlvorschläge ist der Mittwoch, 6. Juli, 9 Uhr. Einen allfälligen zweiten Wahlgang hat der Regierungsrat auf den 27. November festgesetzt.

Der Regierungsrat hat an einer Sitzung ebenfalls entschieden, das Transparenzgesetz auf den 1. Juli in Kraft zu setzen. Damit findet es bei der Ersatzwahl für den Regierungsrat erstmals Anwendung. Die Transparenzbestimmungen verlangen, dass die Kandidierenden ihre beruflichen und politischen Interessenbindungen vor der Wahl deklarieren.

Gleichzeitig muss die Finanzierung der Wahlkampagnen offengelegt werden. Formulare für das Einreichen der notwendigen Angaben und die anschliessenden Auswertungen sind unter www. sz.ch zu finden. Mit der Einhaltung dieser Transparenzvorgaben wird es nicht mehr möglich sein, Kandidierende wie bisher auf sogenannten wilden Listen zu portieren. Das Dekret für die Ersatzwahl zweier Mitglieder des Regierungsrates wird im Amtsblatt vom 27. Mai veröffentlicht./cc

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