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Start für restliche Gemeinden verzögert sich «ein bisschen»

«Grundsätzlich sind wir im Zeitplan», heisst es vonseiten des Kantons – obschon die letzten sechs Schwyzer Gemeinden nicht per Ende Juni, sondern erst im Herbst mit dem Baubewilligungsportal eBau arbeiten können.

SILVIA GISLER

Ziemlich genau vor drei Jahren, am 1. Mai 2019, starteten zehn Gemeinden mit der elektronischen Erfassung und Abwicklung von Baubewilligungsverfahren. Exakt 17 Monate später, nämlich am 1. Oktober 2021, nahmen weitere 14 Gemeinden im kantonalen System eBau den Betrieb auf. Damals hiess es, dass die verbleibenden sechs Gemeinden in der ersten Hälfte des Jahres 2022 folgen werden. Diese ersten sechs Monate sind schon bald um, die Gemeinden aber noch nicht auf der Plattform. Hinkt man im Zeitplan hinterher?

Start verzögert sich «Grundsätzlich sind wir im Zeitplan », sagt Daniel Näpflin, Leiter der Baugesuchszentrale im kantonalen Amt für Raumentwicklung. Wobei er sogleich einräumt, dass sich der Start für die restlichen sechs Gemeinden ein wenig verzögern wird.

Grund für diese Verzögerung sei eine Schnittstelle, die noch nicht betriebsbereit sei. Diese sogenannte GEVER-Schnittstelle soll den Gemeinden dereinst den Datenübertrag von eBau ins kommunale Geschäftsverwaltungsprogramm ermöglichen. Doch wie ist es möglich, dass 24 Gemeinden bereits seit einiger Zeit mit eBau arbeiten? «Dies, weil nicht jede Gemeinde ein solches Geschäftsverwaltungsprogramm hat oder auf den Datenübertrag per Knopfdruck angewiesen ist», erklärt Näpflin. Inbetriebnahme im Herbst?

Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Höfner Gemeinden inklusive Lachen, Altendorf und der Bezirk Einsiedeln weiterhin auf ihre Aufschaltung warten müssen. Welche Arbeiten stehen diesbezüglich nun im Vordergrund?

«Ein spezieller Fokus liegt auf der Entwicklung der GE-VER Schnittstelle, damit eBau auch in den verbliebenen sechs Gemeinden eingeführt werden kann», so Näpflin: «Diese Arbeiten hängen zu einem beträchtlichen Teil von den Softwareanbietern der kommunalen Programme ab.» Nach Näpflins Einschätzung sei eine Inbetriebnahme der GEVER-Schnittstelle im September/Oktober realistisch. Ansonsten sei die grösste Herausforderung bei der Handhabung des Portals wohl die grosse Anzahl verschiedener Nutzergruppen, die mit eBau arbeiten oder in irgendeiner Form darauf zugreifen. Denn jede Nutzergruppe habe andere Anliegen und Bedürfnisse. Und welche Kinderkrankheiten gilt es noch auszumerzen?

Noch immer fehlt die Rechtsgrundlage «Optimierungen wird es wohl immer geben», weiss der Experte: «Wir sehen momentan jedoch noch ein grosses Potenzial in der Unterstützung der Nutzer durch das System.» Insbesondere bei einer grossen Anzahl laufender Gesuche müsse das System die Anwender leiten und sie auf die relevanten Informationen hinweisen.

Mit dem bewährten Aufgabenmodul werde dies zu einem beträchtlichen Teil schon abgedeckt, «aber noch nicht vollständig ». Die Frage, ob denn schon Baugesuche verloren gegangen seien, verneint Näpflin: «Glücklicherweise ist das bis jetzt nicht passiert. Und wir setzen alles daran, dass das auch künftig nicht passiert.» Solange im Kanton Schwyz die Rechtsgrundlage für elektronische Unterschriften fehlt, braucht es zusätzlich zu den Unterlagen auf dem Portal auch zwei Papierdossiers. Nach Abschluss des Bewilligungsverfahrens erhält die Bauherrschaft ein Dossier und das andere bleibt bei der Gemeinde.

Der Schwyzer Regierungsrat wird voraussichtlich bis im Sommer den Auftrag erteilen, eine Rechtsgrundlage für die elektronische Unterschrift zu schaffen. Hierzu ist die Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes erforderlich.

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