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Manche Unternehmen im Kanton Schwyz sind auch für Arbeitslose unzumutbar

Wer keinen Job hat, muss sich eigentlich auf jede freie Stelle bewerben. Eigentlich. Laut Hubert Helbling vom kantonalen Amt für Arbeit gibt es aber Firmen, zu denen auch Arbeitslose nicht hingeschickt werden.

SILVIA GISLER

Kürzlich kommentierte ein Nutzer von Facebook auf ebendieser Plattform ein Stelleninserat einer Ausserschwyzer Firma. Sie stehe beim RAV auf der «Blacklist », schrieb er. Arbeitssuchende müssten sich nicht auf Inserate bewerben, die diese Firma beträfen. Dies machte neugierig. Gibt es beim RAV tatsächlich eine Liste mit Firmen, an welche keine Arbeitslosen vermittelt werden? Was für Firmen stehen da drauf? Und weshalb?

«Es gibt keine Liste»

Hubert Helbling ist Vorsteher des kantonalen Amts für Arbeit. Er schmunzelt bei der Frage nach dieser sogenannten «Blacklist». «Selbstverständlich führen wir keine solche Liste»,betont er. «Es gibt Stellen, die die Arbeitgeber melden müssen, oder Stellen, die sie freiwillig im Rahmen eines Recruitings der öffentlichen Stellenvermittlung melden.» Entsprechend kennen die Mitarbeiter dort nicht nur die Stellensuchenden, sondern auch die Firmen und ihre Jobs. «Wir sind uns bewusst, dass es umstrittene Arbeitgeber gibt. Es ist aber nicht unsere Aufgabe, Firmen zurechtzuweisen oder Arbeitssuchende von vornherein von Jobs auszuschliessen. » Man lasse Stellensuchende aber auch nicht blind-lings ins offene Messer laufen. «Wir weisen sie schon darauf hin, dass der Arbeitgeber oder die Arbeit selbst vielleicht nicht ganz so einfach ist.» Was danach passiere, sei Sache des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Schliesslich sei das dessen Aufgabe, eine Anstellung im Rahmen des Arbeitsvertragsrechts abzuschliessen.

Gesetzesverstösse sind tabu

Welche Gründe gibt es denn, dass eine Firma beim Amt für Arbeit respektive bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in ein schlechtes Licht gerät? «Zum Beispiel, wenn die Firma gegen Vorschriften gemäss Arbeitsvertragsrecht, Gesamtarbeitsverträge eingeschlossen, oder gegen die Vorschriften des Arbeitsgesetzes verstösst – und wir davon ausgehen müssen, dass sie es wieder tun wird», so Helbling. Es reiche aber nicht aus, dass solche Vorwürfe oder Behauptungen in der Luft lägen. Es müsse schon bewiesen sein, dass eine Stelle aus rechtlichen Gründen nicht zumutbar sei. «In Firmen, die beispielsweise Schwarzarbeit betreiben und regelmässig von der Tripartiten Kommission erwischt werden, schicken wir beispielsweise sicher niemanden.» Auch müssten Arbeitslose keine Stelle antreten, von der man wisse, dass sie sie überfordere, oder wo man wisse, dass die Firma sich nicht an den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) halte oder wo die Lohnzahlung tiefer sei, als die Versicherten Arbeitslosenentschädigung erhielten. Das ein paar Beispiele. «Ob eine Arbeitsstelle zumutbar ist oder nicht, ist im Arbeitslosenversicherungsgesetz klar geregelt», so Helbling.

«Gute und weniger gute»

Die Anzahl schwarzer Schafe unter den Firmen sei aber gering. «Es handelt sich hier wirklich um Einzelfälle», hält Helbling fest. Natürlich gebe es gewisse Branchen, die eine höhere Tendenz zu Verstössen hätten – Baugewerbe und Gastronomie zum Beispiel –, doch grundsätzlich komme es überall zu Vergehen. «Es gibt eben gute und weniger gute Firmen – genauso wie es gute und weniger gute Arbeitskräfte gibt.»

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