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Kanton erhöht Energieanforderungen an Gebäude

Der Regierungsrat setzt das revidierte kantonale Energiegesetz am 1. Mai in Kraft. Mit der Revision senkt der Kanton Schwyz den Energieverbrauch in den Gebäuden und stärkt den Zubau von erneuerbaren Energien.

MAGNUS LEIBUNDGUT

«Die Reduktion des Ausstosses von Kohlendioxid (CO2) leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz », schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: «Das aktuelle Energiegesetz stammt aus dem Jahr 2009 und entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. » Der Kantonsrat habe im Juni der Teilrevision des Gesetzes zugestimmt, teilt die Kanzlei mit: «Die Frist zur Erhebung des fakultativen Referendums ist Ende August unbenutzt abgelaufen. » Die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes beinhalte eine Anpassung an den Stand der Technik im Gebäudebereich und an die Mustervorschriften der Kantone. Schwerpunkte sind neue Regeln für den Ersatz von Heizungen sowie die Pflicht der Eigenstromerzeugung bei Neubauten.

Neubauten werden zu Energieproduzenten

Der Regierungsrat hat mit der kantonalen Energieverordnung die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen und verfolgt damit den bisher eingeschlagenen Weg, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken. Bei seinen eigenen Neubauten und Gesamterneuerungen wird der Kanton jeweils höhere Anforderungen zugrunde legen.

«Neubauten müssen in Abhängigkeit von der Lage und der Sonneneinstrahlung am Stand-ort einen Teil ihres Strombedarfs selber erzeugen», heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Wer den Strom nicht selber erzeugen kann, kann sich stattdessen zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft zusammenschliessen. »

Elektrizitätsverbrauch wird eingeschränkt

Der Bau von neuen Elektroheizungen sei nicht mehr zulässig. Ferner seien Beleuchtungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen nach dem Stand der Technik zu erstellen. Die Bereitstellung von Warmwasser in Wohnbauten dürfe beim Neubau und beim Ersatz des Warmwassererwärmers nicht mehr ausschliesslich elektrisch erfolgen. «Eine Gas- oder Ölheizung darf auch künftig noch durch ein fossiles Heizsystem ersetzt werden», schreibt das Schwyzer Umweltdepartement: «Es stehen dazu verschiedene Lösungsansätze zur Verfügung. » In einem ungenügend gedämmten Gebäude würden nach dem Ersatz jedoch mindestens zehn Prozent der Wärme durch eine verbesserte Dämmung eingespart oder aus erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. Dazu gehörten auch Lösungen mit erneuerbaren Brennstoffen wie Biogas oder Bioöl.

Härtefälle vermeiden

«Um finanzielle Härtefälle zu vermeiden, kann die Hauseigentümerschaft für maximal drei Jahre davon entbunden werden, beim Heizungsersatz erneuerbare Energien verwenden zu müssen », teil das Departement mit: «Dies beispielsweise, wenn das betreffende Gebäude in absehbarer Zeit abgerissen wird, ein Wechsel des Eigentums bevorsteht oder ein Ausbau des Fernwärmenetzes geplant ist.» Beheizte Schwimmbäder im Freien würden zukünftig ausschliesslich mit erneuerbarer Energie oder einer Wärmepumpe betrieben werden. Um Wärmeverluste zu vermeiden, seien Schwimmbäder abzudecken.

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