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Bereinigungsphase des Unteriberger Wegrodels

Bereinigungsphase des Unteriberger Wegrodels Bereinigungsphase des Unteriberger Wegrodels

Das aus dem Jahre 1924 stammende Verzeichnis muss dringend angepasst werden

Die Gemeinde Unteriberg hat die gesetzliche Pflicht, den Wegrodel innerhalb der Gemeinde zu bereinigen. Der Wegrodel ist das Verzeichnis der öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht.

KONRAD SCHULER

Der frühere Gemeindeschreiber Edgar Holdener hat in einer aufwendigen und minutiösen Art eine riesige Vorarbeit geleistet, sodass der Gemeinderat am Dienstag- und gestern Donnerstagabend die betroffenen Landeigentümerinnen und Landeigentümer sowie alle Interessierten zu zwei Informationsveranstaltungen einladen konnte.

Am Dienstag wurden die Wege aus den Kreisen 1 (Herti, Stöcken, Nidlau), 2 (Schmalzgruben, Ried, Karrenboden) und 6 (Studen) präsentiert, am Donnerstag aus den Kreisen 3 (Gschwend), 4 (Waag, Sity, Schachen, Twingi, Weglosen, Wang) und 5 (Sonnenberg, Hirsch, Schlund). Insgesamt geht es um rund 65 Wege.

Gemeindepräsident Edy Marty begrüsste am Dienstagabend die rund 60 interessierten Personen und teilte mit, dass das Kantonsgericht vor etwa drei Jahren die Gemeinde angeschrieben und ihr mitgeteilt habe, dass es nun an der Zeit sei, diese Überarbeitung und Anpassung an die heutigen Verhältnisse vorzunehmen. Edgar Holdener präsentierte jeden Weg in der alten und von ihm vorgeschlagenen neuen Form. Gemeindeschreiber Oliver Bowald notierte vor allem die Informationen aus dem Publikum.

Keine Pläne oder Aufzeichnungen Im Wegrodel aus dem Jahre 1924 sind sämtliche Wege rudimentär beschrieben. Es sind keine Pläne, Karten oder Aufzeichnungen vorhanden.

Edgar Holdener hat nun die einzelnen Wege der sechs Kreise zuerst auf historischen Karten aus den 30er-Jahren festgehalten, dann diese auf die heutigen Landeskarten übertragen.

Absicht ist, die Wege zu streichen, die von der Gemeinde unterhalten werden, einzelne Verlegungen und Anpassungen an die tatsächlichen Verhältnisse vorzunehmen sowie eventuelle Neuaufnahmen in Betracht zu ziehen.

Viele Reistwege können redimensioniert oder aufgehoben werden aufgrund der vorhandenen sehr guten Waldstrassen. Holzabfuhrwege und Heuzüge sind im Wegrodelgesetz von 1958 nicht vorgesehen, Winterwege und Viehfahrwege entsprechen vielfach nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und Wege, die nicht mehr bestehen, können aufgehoben oder zusammengelegt werden. Schlussendlich erfolgt noch eine Anpassung an die aktuellen Parzellen- und Eigentümerstrukturen.

Laut einer Weisung der Justizkommission vom 16.März 1959 gibt es verschiedene Gründe für Aufhebungen: mangelndes Bedürfnis für eine Weganlage, Weg wird nicht mehr oder nur mehr sehr wenig benutzt, Weg ist nicht mehr gebahnt oder Weg kann in eine Gemeinde- oder Bezirksstrasse verlegt oder mit einem anderen öffentlichen Weg mit privater Unterhaltspflicht zusammengelegt werden.

Wichtig ist auch zu wissen, dass der Wegrodel nicht dasselbe ist wie das Wanderwegnetz. Eingaben bis 30. April 2022

Edgar Holdener zeigte zu jedem Weg die Beschreibungen und Einträge auf alten und neuen Karten auf. Die anwesenden Personen waren direkt eingeladen, Anmerkungen, Berichtigungen oder Einwände anzubringen. Auch in den nächsten Tagen ist die Mitwirkung der Bevölkerung sehr gefragt.

Begehren können nun bis am 30. April schriftlich auf der Gemeindekanzlei deponiert werden. Für Kleinigkeiten können die Bewohnerinnen und Bewohner sich auch direkt bei Edgar Holdener melden.

Sämtliche Beschreibungen und Karten sind auch übersichtlich auf der Website der Gemeinde einsehbar.

Wie lange das weitere Vorgehen dauern wird, hängt nun vor allem davon ab, welche und wie viele Begehren eingereicht werden.

Langes Prozedere bis zum Entscheid Nach dem 30. April wird der Gemeinderat alle eingegangenen Begehren begutachten. Danach folgt eine Vorprüfung beim Grundbuchinspektor. Anschliessend gibt es eine erste öffentliche Auflage mit einer Einsprachefrist von 30 Tagen mit einer folgenden Einsprachebehandlung durch den Gemeinderat zwecks möglichst gütlicher Einigung. Eine zweite Auflage und eine zweite Vorprüfung sind die nächsten Schritte.

Schlussendlich stellt der Gemeinderat einen Antrag ans Kantonsgericht, das diesen Antrag zu genehmigen hat.

Je nach Verlauf kann es also von etlichen Monaten bis ein paar Jahren dauern, bis der Wegrodel endgültig feststeht.

Edgar Holdener (Mitte) hat eine riesige Vorarbeit geleistet, sodass ab Mai Gemeindepräsident Edy Marty (noch im Amt bis Mitte Jahr, rechts) und Gemeindeschreiber Oliver Bowald (links) das Projekt weiter vorantreiben können.

Foto: Konrad Schuler

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