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Vermuteter Wolfsriss in Reichenburg

IN KÜRZE

Reichenburg. Vermutlich in der Nacht auf den 18. März wurden auf dem Gemeindegebiet von Reichenburg zwei Schafe gerissen. Aufgrund des vorgefundenen Rissbildes wird ein Wolf vermutet. Am 18. März meldete ein Tierhalter der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Schwyz zwei tot aufgefundene Schafe an der Obertafletenstrasse 1 in Reichenburg. Der SMS-Alarm wurde am 18. März um 8.58 Uhr im Auftrag der kantonalen Wildhut durch die Einsatzzentrale der Kantonspolizei ausgelöst./UD/AWN

Lachen. Am Samstag ereignete sich auf dem Rütlikreisel an der Oberdorfstrasse in Lachen eine Selbstkollision eines Motorradfahrers: Der 42-Jährige fuhr kurz vor 14.30 Uhr im Kreisel. Als eine unbekannte Autofahrerin aus Richtung Altendorf kommend in den Kreisel einbog, musste der Töfffahrer stark abbremsen und stürzte. «Die unbekannte PW-Lenkerin setzte ihre Fahrt ohne anzuhalten in Richtung Galgenen fort», schreibt die Kantonspolizei Schwyz in einer Medienmitteilung: «Der Motorradfahrer erlitt beim Sturz leichte Verletzungen. » Die Polizei bittet Personen, die Angaben zum Unfallhergang oder zur unbekannten Autofahrerin machen können, sich unter Telefon 041/819’29’29 zu mel-den./ Kapo SZ

Schwyz. Ein 41-jähriger Höfner, der wegen mehrfacher Pornografie bestraft wird, erhält kein Tätigkeitsverbot. Über den Internetanschluss seiner Mutter lud ein 41-jähriger Höfner an seinem Wohnort pornografische Videos, die verschiedene sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigen, auf seinen Computer herunter. Sechs Dateien lud er auf Peer-to-Peer-Netzwerkprotokolle hoch. Ausserdem empfing er via WhatsApp Video-Dateien von harter Pornografie mit Minderjährigen. Eines davon lud er herunter. Er verbrachte wohl den Grossteil seiner Freizeit mit Downloads von pornografischen Filmen und Bildern sowie mit Computerspielen. Ausserdem besass er an seinem Wohnort einen durch ihn selber hergestellten Wurfstern, fuhr in Pfäffikon ohne gültigen Fahrausweis Bus und konsumierte während einer längeren Zeit sogar Kokain.

Gilt nicht als pädophil

Im Strafbefehl führt die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz mildernde Umstände an, da er über mehrere Monate arbeitslos war und auf die finanzielle Unterstützung seiner Mutter angewiesen war. Da eine Lohnpfändung bestand, musste er seinen Lebensunterhalt mit monatlich 2450 Franken bestreiten. Demnach betrugen seine Schulden im August 2020 erschreckende 80’000 Franken. Die bei ihm vorgefundenen Wohnverhältnisse werden als «verwahrlost» beschrieben. Man ordnete deshalb Bewährungshilfe an. «Damit soll die stabile und langfristige soziale Integration gewährleistet werden», heisst es im Strafbefehl. Auf Anordnung eines Tätigkeitsverbots wolle man verzichten, da es sich um «leichte Pornografie » handle, heisst es weiter. Dennoch hat es die Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu sechzig Franken in sich. Diese gilt jedoch bedingt – die Probezeit beträgt drei Jahre. Die Busse von 2880 Franken muss er aber bezahlen, sonst gehts für 45 Tage ins Gefängnis. Von den erheblichen Verfahrenskosten in der Höhe von total 11’566 Franken muss er drei Viertel bezahlen./aa

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