Parteipäckli statt echte Wahlen
WAHLEN 15. MAI
Die Listen für die kommunalen Wahlen vom 15. Mai stehen. Und sie werfen einige Fragen auf. So ist der Bezirksammann, der sich einer Wiederwahl stellen muss, nicht auf allen Listen zu finden. Was ist passiert?
Es war absehbar. Dass die Grünliberalen mit einem Kandidaten für die RPK und einer Kandidatin für das Richteramt antre-ten, hat bei den etablierten Parteien einige Unruhe ausgelöst. Und dies obwohl die GLP klar kommuniziert hat, dass alle Bisherigen, die wieder zur Wahl antreten, unterstützt werden. Das Ziel der Grünliberalen, dass alle Parteien in der RPK vertreten sein sollen und es bei den Richterwahlen eine echte Auswahl geben soll, wird nicht von allen goutiert.
Gemeinsame Listen
SVP, FDP und die Mitte haben sich auf gemeinsame Listen für die kommunalen Wahlen vom Mai geeinigt. Alle drei Parteien werden mit identischen Listen antreten. Damit dürfte klar sein, wer im Mai gewählt wird und dass der GLP ein Sitz in der RPK weiterhin verwehrt bleibt.
Wie diese «Einigkeit» entstanden ist, wirft ein grelles Licht auf die Eigenheiten der Einsiedler Lokalpolitik. Eine ausgewähltes Grüppchen von Parteivertretern verhandelt in Hinterzimmergesprächen die Zusammensetzung der Wahllisten und bestimmt damit den Ausgang der Volkswahlen wesentlich mit. Es ist bezeichnend, dass dabei die Kandidatin der GLP für das Richteramt von den anderen Parteien nicht einmal angehört wurde. Anspruchsdenken und Machtpolitik statt Zusammenarbeit, Hiesige vor Zuzügern, Päckli statt Konkurrenz. Das sind die Regeln. Dass auch die «Mitte», die sich – wenn es um die eigenen Ansprüche und Interessen geht – als vehemente Gegnerin einer Päckli-Politik gibt, dieses Spiel mitspielt, ist bedauerlich. Offensichtlich werden hier Grundsätze schnell über Bord geworfen, wenn es darum geht zu verhindern, dass sich der eigene – übrigens bestens ausgewiesene Kandidat für die RPK – einer offenen Wahl stellen muss. Und dass die FDP auch diesmal Steigbügelhalterin für die SVP ist, lässt nur den Schluss zu, dass man offenbar dem eigenen Kandidaten für das Richteramt nicht zumuten will, sich in einer Wahl durchsetzen zu müssen.
SVP stellt sich ins Abseits
Vor zwei Jahren konnte man es noch als Betriebsunfall der SVP-Leitung interpretieren. Jetzt hat sich gezeigt: Das hat System. Die SVP will auf einer Liste der GLP nicht vertreten sein. Zumindest nicht, wenn die GLP mit eigenen Kandidaten und Kandidatinnen antritt. Die Folge ist, dass der Bezirksammann genauso wenig auf der Liste der GLP zu finden sein wird, wie die neue Kandidatin für den Bezirksrat.
Aber wenigstens waren die Oberen der SVP diesmal kon-sequent: Auch die SP, die es als sinnvoll erachtet, dass alle Ortsparteien in der RPK vertreten sind, wird mit «Liebesentzug bestraft». Damit stellt sich die grösste Ortspartei ins Abseits und unterminiert eine aus Sicht der Grünliberalen wichtige Regel. Die Wiederwahl von Bisherigen soll – wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen – von allen Parteien mitgetragen werden.
GLP statt Päckli Es verwundert nicht, dass sich unter diesen Voraussetzungen viele Bürger und Bürgerinnen abwenden und schon gar nicht zur Wahl gehen. Auf kantonaler Ebene wurde auch aus diesem Grund die Majorz-Initiative eingereicht, die diesen Spielchen ein Ende setzen will. Es wird aller-dings noch etwas dauern, bis es hier zu einer Volksabstimmung kommen wird. Wer nicht so lange warten will und dieses unwürdige Geschacher um Posten und Einfluss nicht unterstützen will, hat eine einfache Möglichkeit: Nämlich die Liste der Grünliberalen unverändert einzuwerfen.
Grünliberale Partei Sektion Einsiedeln LESERBRIEFE
Zum Leserbrief von Josef Jakober (EA 20/22)
Einmal mehr gerät die kantonale Denkmalpflege in den Blickpunkt der Medien. Bei der Neugestaltung des Einsiedler Klosterplatzes grenzt sie gesetzeswidrig behinderte Menschen aus. Für sie soll der öffentliche Klosterplatz nur eingeschränkt erlebbar sein. Als Ergebnis wird dafür sogar die Einheit des Klosterplatzes aufgebrochen.
Die Denkmalpflege hat noch immer nicht verstanden, dass sich auch auf denkmalgeschützten Plätzen alle Menschen sollten begegnen können – dies war im Mittelalter schon so. Die Denkmalpflege hat noch immer nicht begriffen, dass hinter denkmalgeschützten Fassaden Menschen leben. Menschen, die ein gleichberechtigtes Anrecht haben, in ihrem Wohnraum vor Lärm und Kälte geschützt zu sein. Die kantonale Denkmalpflege hat noch immer nicht erkannt, dass nicht jedes ältere Haus unter Schutz gestellt werden muss – ausser sie will den Kanton Schwyz zu einem Ballenberg- Museum umgestalten. Und die Politik schaut zu … Peter Züger (Lachen)