Veröffentlicht am

Wolf gefährdet Kälber auf Alpen

Die Sömmerungsvorschriften wurden für dieses Jahr in den Urkantonen angepasst.

ANDREAS SEEHOLZER

In den Sömmerungsvorschriften der Kantone Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri heisst es, dass bei Abkalbungen auf Sömmerungsbetrieben die Aspekte des Tierwohls, der Unfallverhütung und des Herdenschutzes zu berücksichtigen seien. Wie Kantonstierarzt- Stellvertreter Martin Grisiger vom Laboratorium der Urkantone sagt, wurde dieser Zusatz durch den Kantonstierarzt der Urkantone in die Vorschriften aufgenommen: Nicht weil in den Urkantonen ein Problem diesbezüglich bestünde, sondern um «wieder einmal auf die Thematik aufmerksam zu machen».

Obwohl es in den Urkantonen zurzeit keine Probleme bei Geburten von Vieh auf den Sömmerungsbetrieben gibt, ist dies aktuell im Kanton Graubünden ein grosses Thema: Denn in Graubünden sind Mutterkuhherden häufig – und auch der Wolf ist stark präsent. Somit ist die Abkalbung im Bündnerland zusammen mit dem Herdenschutz das grosse Thema der Stunde.

Auf den Alpen der Urkantone wird selten abgekalbt

In den Urkantonen ist es laut Grisiger in der Vergangenheit im Kanton Nidwalden zu einem Fall gekommen, bei dem vermutet wurde, dass ein Wolf ein Kalb gerissen hat, doch der Riss konnte nicht abschliessend dem Wolf zugewiesen werden.

Gemäss Grisiger geht es in den Urkantonen aktuell einzig darum, auf die Thematik hinzuweisen, «obwohl eigentlich kein Handlungsbedarf besteht». Denn die Regeln in den Urkantonen würden eingehalten, wie Grisiger sagt. Dazu trägt sicher bei, dass in den Urkantonen im Vergleich zum Bündnerland auf Alpen selten abgekalbt wird.

«Bei uns werden die Alpen zwar mit vielen auch trächtigen Tieren bestossen, aber die Muttertiere werden so belegt, dass die Abkalbungen in der Regel auf die Zeit nach der Sömmerung fallen. Wenn nicht, werden die hochträchtigen Tiere meist zur Abkalbung nach Hause gebracht », so Grisiger. Falls doch eine hochträchtige Kuh auf einer Alp gebärt, muss diese – genau wie in einem Laufstall im Talbetrieb, wo die Kuh in eine Abkalbebox verbracht wird – separiert werden. Konkret heisst dies, dass die Kuh von der Herde getrennt gehalten wird, damit sie ihr Kalb in Ruhe zur Welt bringen kann und der Älpler bei Bedarf Geburtshilfe leisten kann. «Das wird bei uns seit Jahren so umgesetzt.» Dennoch sei es wichtig und richtig, dass auch für die Urkantone die Thematik aufgegriffen werde, so Kantonstierarzt-Stellvertreter Grisiger – und dies in den Sömmerungsvorschriften zur Sensibilisierung der Tierhalter aufgeführt werde. Was übrigens auch im Sinne des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sei, das die gleichen Empfehlungen mache.

Bündner Kälber treffen auf Wölfe Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden schreibt in der Wegleitung zur Abkalbung auf Sömmerungsbetrieben, dass Betriebe mit Mutterkuhhaltung stark zugenommen haben und Wolfsrudel den Raum «je länger je mehr auch für sich beanspruchen ». Dies bedeute, dass es zu Rissen von Kälbern durch Wölfe kommt: Allfällige Risse werden dem Älpler vom Bund aber nur bezahlt, wenn Auflagen der Überwachung und Betreuung sowie technische Schutzmassnahmen eingehalten würden.

Vom Älpler müssen die Gefahren für die Tiere bei der Geburt also auf «ein vertretbares Mass» reduziert werden. Dies, indem zum Beispiel Abkalbeweiden eingerichtet werden. Zudem muss in der Nähe jeder Abkalbeweide ein fest eingerichteter Einfang, eine Fixationseinrichtung mit einem Pferch oder ein Stallgebäude für notfallmässige Geburtshilfe, Behandlung und Nachbehandlung und das Markieren der Kälber vorhanden sein.

Muttertiere sind zudem um den Geburtstermin und bis 14 Tage nach der Geburt zusammen mit ihren Kälbern mindestens zwei Mal täglich zu kontrollieren. «Eine Geburt auf der Weide ist ein natürliches Ereignis und aus Sicht des Tierwohls unter geeigneten Voraussetzungen zu befürworten», schreibt das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden.

Share
LATEST NEWS