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Was mit Brücken, Strassen, Felssicherungen und Kanalisationen passiert

Was mit Brücken, Strassen, Felssicherungen  und Kanalisationen passiert Was mit Brücken, Strassen, Felssicherungen  und Kanalisationen passiert

Zum Etzelwerk gehören auch Infrastrukturanlagen, welche mit der Energiegewinnung nichts zu tun haben. In Teil 4 seiner Serie wirft der EA einen Blick in die Verästelungen eines umfassenden Vertrags.

VICTOR KÄLIN

Wie komplex und detailreich die neue Etzelwerk-Konzession ist, offenbart ein Blick auf jene Infrastrukturanlagen, welche mit der Stromproduktion direkt nichts zu tun haben: Brücken, Strassen, Felssicherungen und Kanalisationen. Konkrete Bestandteile der Konzessionsvereinbarung sind:

• 35 Brücken

• 15 Bäche

• 19 Geschiebesammler

• 3 Felswände Brücken

Mit dem Bau des Etzelwerks wurden Brücken rund um den Sihlsee durch die SBB erstellt. Die Bundesbahnen sind heute noch Eigentümerin der Brücken, welche im Kantonsstrassennetz sind. Es sind dies Steinbachviadukt, Sihlbrücke Höhport, Minsterbrücke Rüti, Eubachbrücke, Grossbachbrücke, Steinbachbrücke und Durchlass Schmalzgrubenbach. Ebenfalls gehören der SBB weitere Brücken, welche zum Schwyzer Bezirksstrassennetz zählen: Allmigbrücke, Breitplanggbrücke, Schüpfen und Brunnenbachsteg. Für den Unterhalt sind grundsätzlich die SBB zuständig, respektive SBB und Kanton, soweit diese das Kantonsstrassennetz betreffen.

Um diese Zuständigkeiten zu entflechten, kommt es gemäss Konzessionsentwurf bei folgenden Brücken zu einem unentgeltlichen Besitzerwechsel an den Kanton Schwyz: Steinbachviadukt, Grossbachbrücke, Steinbachbrücke, Eubachbrücke Euthal, Sihlbrücke Höhport, Minsterbrücke Rüti sowie Durchlass Schmalzgrubenbach.

Der Willerzeller Viadukt hinge-gen bleibt im Eigentum der SBB. Sie wird per Vertrag zudem verpflichtet, den Viadukt zu sanieren und in einem späteren Zeitpunkt zu verbreitern.

Für den Bezirk Einsiedeln ergeben sich mit der Neukonzessionierung keine Veränderungen. Seine wichtigsten Brückenbauten sind und bleiben der Hüendermattdamm (wird offiziell unter Brücken geführt) und die Dimmerbachbrücke in Willerzell. Die benachbarte Rickentalbachbrücke zählt hingegen zum Kantonsstrassennetz.

«Guter baulicher Zustand» Als neuer Besitzer ist der Kanton Schwyz auch für den Unterhalt der Brücken zuständig. Das war er zuvor schon, soweit dies das Kantonsstrassennetz betraf. Allerdings teilte er sich die Aufwände mit den SBB. Deshalb bleiben gemäss Bruno Kälin, Abteilungsleiter Kunstbauten beim Tiefbauamt, die Zusatzkosten «überschaubar».

Er rechnet vor, dass für den baulichen Unterhalt der Kunstbauten auf Kantonsstrassen pro Jahr durchschnittlich rund 1,2 Prozent des Investitionswertes aufgewendet werden müssen. Es sei jetzt aber nicht so, dass diese Kosten effektiv jährlich an-fallen. Denn bauliche Massnahmen werden in der Regel periodisch ausgeführt. Die mit der normalen Alterung verbundenen Bauwerksschäden werden, so-fern sie keine Tragsicherheitsdefizite und Beeinträchtigung für die Benützer verursachen, vorerst in Kauf genommen. Am Ende einer Nutzungsperiode erfolgt dann eine Gesamtinstandsetzung. Die Länge einer Nutzungsperiode ergibt sich in erster Linie aus der Nutzungsdauer der sogenannten Verschleissteile. Beim heutigen Stand der Technik beträgt sie etwa 30 bis 35 Jahre.

Da sämtliche Brücken, die mit Inkrafttreten des neuen Etzelwerkvertrages ins Eigentum des Kantons übergehen, relativ neu und dementsprechend in einem guten baulichen Zustand sind, werden mit Ausnahmen von kleineren Reparaturen in den nächsten rund zehn Jahren keine Sanierungskosten an-fallen.

Auch Kälin verweist darauf, dass mit den heute noch geltenden Verträgen der Kanton Schwyz bereits für den baulichen Unterhalt anteilsmässig kostenpflichtig ist. Dieser Anteil beläuft sich von 15 Prozent bei der Minsterbrücke Rüti bis 60 Prozent beim Steinbach-Viadukt und 63 Prozent bei der Grossbachbrücke.

Strassenbeitrag an den Bezirk bleibt bestehen Abgeltungen von der Etzelwerk AG erhält der Bezirk Einsiedeln nicht nur für das konzessionierte Wasser, sondern auch für seine Strassen entlang des Stausees. Der Beitrag wurde ursprünglich damit begründet, dass der Bezirk zur Umfahrung des Sees mehr und längere Strassen benötigte. Diese Abgabe hat auch im neuen Vertrag Bestand. Im Gegensatz zum Ist-Zustand wird die Summe auf jährlich 220’000 Franken festgelegt und indexiert. «Der Bezirksrat hat sich für Beibehaltung der Strassenbeiträge starkgemacht», erklärt alt Landschreiber Peter Eberle, der Sekretär der Einsiedler Etzelwerk- Kommission. Mit Erfolg. Die Grundlagen bilden der alte Strassenvertrag und ein Schreiben der SBB aus dem Jahr 1941, in welchem eine Pauschalregelung fixiert worden ist. Der Betrag war jedoch variabel und hing von den jährlichen Gesamtkosten des Strasssenunterhalts ab. In den letzten Jahren haben diese Aufwendungen zugenommen und der Betrag belief sich durchschnittlich auf 220’000 Franken, was als Massstab für die neue Pauschalregelung herangezogen wurde.

Zum Vergleich: Die jährlichen Kosten für den Strassenbau (inklusive Kunstbauten) betragen im Bezirk Einsiedeln zwischen 1,3 und 1,8 Millionen Franken. Die 220’000 Franken entsprechen somit einen Anteil zwischen 12 und 17 Prozent.

Der hohe Unterhaltsaufwand geht auf die ausserordentliche Länge des Bezirksstrassennetzes und die Höhenlage zurück: Es misst 58 Kilometer und ist nicht nur im Vergleich mit anderen Gemeinden sehr lang, sondern auch im Vergleich zum 220 Kilometer messenden Kantonsstrassennetz.

Kanton übernimmt die Felsen Zur Strassensicherung gehören auch Felssicherungsmassnahmen. Was den Sihlsee betrifft, sind davon die Felsen Steinbach, Ruestel und Hagelfluh betroffen. Gemäss neuem Vertrag muss der Kanton Schwyz innert zweier Jahre nach Inkrafttreten diese drei Felsen «ins Eigentum übernehmen », womit er automatisch auch für die Felssicherung zuständig wird.

Einen Spezialfall bildet die Rämshalde unweit des Rues-tels. Dieses Felsband liegt nicht direkt an der Seestrasse; dennoch gelangt manchmal Mate-rial auf die Seestrasse. Die Sicherung erfolgt gemäss dem Einsiedler Strassenmeister Reto Kälin durch den Kanton (Forst), den Bezirk und den privaten Grundeigentümer. Der Sachverhalt Rämshalde hat aber keinen Zusammenhang mit der Konzession.

Kanalisationen Wie weitreichend die Überlegungen zum neuen Etzelwerkvertrag gewesen sind, zeigt sich am Beispiel der Kanalisationen. Dass diese einen Vertragsinhalt bilden könnten, ist nicht offensichtlich. Die Verhandlungsdelegation des Bezirks ging davon aus, dass der Stausee zu Mehrkosten führt, «da die Kanalisationen abschnittweise um den See verlegt werden müssen», wie Peter Eberle erklärt. Es wurde vermutet, dass – wie bei den Strassen –eine direkte Linie kostengünstiger gewesen wäre.

Um den Zusatzaufwand zu belegen, gab der Bezirk beim Ingenieurbüro Kuster+Hager ein Gutachten in Auftrag. Obwohl verschiedenste Varianten berechnet worden sind, hätten sich die Mehrkosten gemäss Eberle «kaum plausibel begründen lassen». Deshalb habe der Bezirk diese Forderung fallen gelassen. Gerade an diesem eher unscheinbaren Beispiel zeigt sich das Geben und Nehmen. Nicht immer kann man nur gewinnen.

Auf Bäche und Bachabschnitte wird der Einsiedler Anzeiger in einer späteren Folge separat eingehen.

Bisher erschienen:

• Die SBB 26.11.2021

• Der Bezirk 29.12.2021

• Der Kanton 21.01.2022

• Infrastruktur Teil 1 15. 03. 2022

Die Abgeltung des Etzelwerks an die Strassenmehrlänge des Bezirks (wie hier die Ruostelstrasse) bleibt auch im neuen Vertrag erhalten. Fotos: Victor Kälin

Der Fels Hagelfluh geht an den Kanton, womit dieser auch für die Felssicherung verantwortlich wird.

Die Rickentalbachbrücke in Willerzell gehört (unverändert) zum Kantonsstrassennetz.

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