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Trotz Ermahnung Hund weiter gequält

Die Zustände, in denen eine Märchlerin ihren Hund hielt, riefen den Schwyzer Kantonstierarzt auf den Plan. Weil sich diese trotz Aufforderung nicht besserten, wurde der 35-Jährigen der Mischling weggenommen.

ANOUK ARBENZ

Über 5000 Franken muss eine Märchlerin wegen «vorsätzlicher Tierquälerei» und «mehrfacher vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz» bezahlen, wie einem Strafbefehl zu entnehmen ist. Die Strafe ist hoch, doch gross war auch das Leid ihres Hundes. Wie es dazu kam, dass der Kantonstierarzt alarmiert wurde, ist dem Strafbefehl nicht zu entnehmen. Klar ist: Als dieser im März 2021 bei der Märchlerin anklopfte und sich die Sache anschaute, traf er einen stark abgemagerten Hund, der sich offensichtlich in einer schlechten gesundheit-lichen Verfassung befand und nicht genug zu essen bekam.

Gemäss Staatsanwaltschaft fehlten ein Napf mit Nahrung und Wasser im Haushalt. An der Gangart des Hundes war zu sehen, dass der Mischling auch nicht genug Bewegung hat. Der Kantonstierarzt notierte: «schwache Bemuskelung». Sichtbar war auch, dass dem Hund die Krallen nicht geschnitten wurden.

In die Wohnung gepinkelt Besonders schockierend muss auch gewesen sein, dass der Hund zum Zeitpunkt des Besuchs des Kantonstierarzts eine Windel zerkaute und im Abfall und auf anderen Gegenständen liegen musste. Zum Zeitpunkt der Kontrolle pinkelte der Hund sogar in die Wohnung. Die 35-jährige Märchlerin wurde mit einer Verfügung dazu verpflichtet, ihren Hund zum Tierarzt zu bringen, um den Gesundheitszustand abzuklären. Doch das tat sie nicht.

Wie sich des Weiteren zeigte, war ihr Hund nicht in der Hundedatenbank registriert. Dafür ein anderer Hund, wobei sich herausstellte, dass dieser schon verstorben war. Der Kantonstierarzt forderte die Märchlerin mehrmals auf, den Todestag des vorherigen Hundes einzutragen und ihren aktuellen Hund in der Datenbank zu registrieren. Doch auch da blieb sie untätig.

Den Hund beschlagnahmt

Ende April 2021 gab es eine Nachkontrolle. Dabei stellte der Kantonstierarzt fest, dass der Hund nochmals deutlich an Gewicht verloren hatte – er wog lediglich noch 21,6 Kilogramm. Normal für seine Rasse wären 32 Kilogramm. Sein Fell war matt und stumpf.

Wieder zeigte sich dasselbe Trauerspiel: kein Hundefutter, kein Wasser, keine geschnittenen Krallen und eine schwache Bemuskelung. Zudem litt der Hund an Durchfall und erleichterte sich während der Kontrolle erneut in der Wohnung.

Das Fazit war klar: Dem Hund wird unnötig Leid zugefügt. Es fehlen Auslauf und die nötige Verpflegung. Also wurde ihr der Hund sofort weggenommen. Die 35-Jährige erhält eine Geldstrafe von achtzig Tagessätzen zu fünfzig Franken und eine Busse von 400 Franken. Zahlt sie nicht, muss sie für 84 Tage ins Gefängnis. Hinzu kommen Verfahrenskosten von 1040 Franken, die ihr auferlegt werden.

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