Regierungsrat befürwortet Aufhebung aller Covid-19-Massnahmen am 17. Februar
Der Bundesrat hat die Kantone zu einer Anhörung über die Aufhebung der Covid-19-Massnahmen eingeladen. Der Schwyzer Regierungsrat spricht sich dafür aus, alle Massnahmen am 17. Februar aufzuheben. Aufrechterhalten werden sollen die Maskentragepflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr.
Magnus Leibundgut
„Trotz rekordhoher Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Omikronwelle ist eine Überlastung des Gesundheitswesens ausgeblieben, und die Belegung der Intensivpflegestationen hat abgenommen“, schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: „Der Bundesrat hat deshalb weitreichende Lockerungsschritte in die Konsultation gegeben.“
Rasche statt etappenweise Lockerungen
Der Bundesrat schlägt für die Lockerungen zwei Varianten vor: Die Aufhebung aller Massnahmen der Covid-19-Verordnung per 17. Februar oder die Lockerung in zwei Schritten. „Der Schwyzer Regierungsrat spricht sich für die Aufhebung in einem Schritt aus“, teilt die Kanzlei mit: „Damit werden alle aktuell für öffentlich zugängliche Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen geltenden Schutzmassnahmen aufgehoben.“
Dazu zählen Zugangsbeschränkungen und die Zertifikatspflicht für Kinos, Theater, Restaurants und Veranstaltungen sowie die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen. „Die Einschränkungen privater Treffen werden ebenfalls aufgehoben“, heisst es in der Medienmitteilung weiter: „Der Schwyzer Regierungsrat unterstützt auch die folgenden vom Bundesrat vorgeschlagenen Lockerungen: Aufhebung der Maskentragepflicht im Detailhandel, Aufhebung der 3G-Regel und der Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz.“ Festhalten will der Regierungsrat derweil an der Maskentragepflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr.
Aufhebung von kantonalen Massnahmen
Der Regierungsrat hat zudem beschlossen, die kantonalen Massnahmen betreffend der Zertifikats- oder Testpflicht für Mitarbeitende und Besucher in Alters- und Pflegeheimen sowie Spitälern und Spitexorganisationen aufzuheben. „Damit bestehen keine kantonalen Massnahmen mehr, die weiter gehen als die bundesrechtlichen Massnahmen“, heisst es im Schreiben der Staatskanzöei: „An Schulen gelten die Vorgaben des Bildungsdepartements.“