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Mit «Köpfchen» waren 100 Gramm Kokain gemeint

Das Schwyzer Strafgericht verurteilte einen Drogendealer aus Brunnen zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe.

RUGGERO VERCELLONE

Im Rahmen einer kantonsübergreifenden Aktion gegen mit Drogen dealende Balkaner stiess die Polizei per Zufall auf einen Nordmazedonier, der in Drogenkreisen in Brunnen anscheinend bekannt war. Dem 43-Jährigen, der seit 1990 in der Schweiz lebt, wurde vorgeworfen, er habe in grossem Stil mit Kokain und Marihuana gehandelt. So soll er bei mindestens elf Treffen mit Lieferanten insgesamt über 1,75 Kilogramm Kokain im Betrag von über 78’000 Franken sowie fünf Kilogramm Marihuana im Betrag von über 26’500 Franken gekauft haben.

Diese Drogen soll der Beschuldigte, der selbst sehr intensiv Marihuana konsumierte, dann auf eigene Rechnung weiterverkauft haben. Die Taten erstreckten sich über den Zeitraum zwischen Sommer 2012 und Januar 2021.

Der Staatsanwalt belegte seine Anklage mit sichergestellten GPS- und Audiodaten. Darauf war zu hören, dass der Beschuldigte bei seinen Lieferanten «Köpfe» oder «Köpfchen», «Gras», «Weisses» und «Gelbes» bestellte.

Für den Staatsanwalt handelte es sich dabei eindeutig um Codewörter für Kokain, Marihuana und Haschisch. «Als Kopf oder Köpfchen werden unter Dealern 100 Gramm Kokain bezeichnet », führte der Staatsanwalt aus. In der Wohnung des Beschuldigten wurde zwar kein Kokain, aber eine Feinwaage mit Kokainrückständen sowie Streckmittel gefunden.

Für die Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wobei 18 Monate davon zu vollziehen seien. Für die Vergehen beantragte er eine bedingte Geldstrafe und für den Konsum von Marihuana eine Busse. Zudem sollte der Nordmazedonier für acht Jahre des Landes verwiesen werden.

Nicht über Drogen, sondern über Spielschulden gesprochen

Der Beschuldigte bestritt, Drogen verkauft zu haben. Sein Verteidiger führte ins Feld, dass sein Mandant als Spieler bei den Telefonaten nicht über Drogen, sondern über Geld gesprochen habe. Mit «Kopf» sei eine Hunderternote gemeint gewesen. Es sei dabei in erster Linie um die Rückzahlung von Spielschulden gegangen. Das Marihuana sei einzig für den Eigenkonsum bestimmt gewesen. Der Kauf von Kokain könne ihm nicht nachgewiesen werden. Er verlangte einen Freispruch.

Das Strafgericht beurteilte den Beschuldigten aufgrund der Überwachungsprotokolle und der GPS-Dateien als schuldig, mit Kokain gehandelt zu haben. Den Besitz von fünf Kilo Marihuana habe er zugegeben. Auch wenn er behauptete, er habe die Drogen wegen schlechter Qualität sofort zurückgegeben, habe er diese – wenn auch nur kurzzeitig – besessen, was strafbar sei. Das Gericht ging davon aus, dass zwei Drittel der Drogen für den Weiterverkauf bestimmt gewesen seien. Das Strafgericht bestrafte den Mann mit einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten, 16 Monate davon muss er absitzen. Zudem wurde er mit einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 30 Franken sowie einer Busse von 300 Franken bestraft. Schliesslich wurde er für die Dauer von acht Jahren des Landes verwiesen. Die Verfahrenskosten von rund 45’000 Franken wurden ihm auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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