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«Babyboomer-Generation ist wichtiger als der Corona-Einfluss»

Das Departement des Innern sieht wegen der Corona-Auswirkungen keinen Anlass, die Bedarfsplanung für die Alters- und Pflegeheime vorzeitig zu aktualisieren.

VICTOR KÄLIN

Es war eine Kleine Anfrage von Kantonsrat Manuel Mächler (SVP, Schübelbach), welche das Departement des Innern dazu veranlasste, zur Bedarfsplanung für die Alters- und Pflegeheime eine Auslegeordnung zu erstellen. Mächler erkundigte sich am 10. November 2021, ob die geltende Planung mit Zeithorizont bis 2040 angesichts rückläufiger Heimeintritte und tendenziellen Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich nicht anzupassen sei.

Auch in Zukunft benötigt

Das zuständige Departement des Innern bestätigt in seiner gestern Donnerstag veröffentlichten Antwort, dass die Pandemie die Bettenbelegung in den Alters- und Pflegeheimen «nachweislich beeinträchtigt». Trotzdem geht es «zurzeit nach wie vor davon aus, dass die in der Bedarfsplanung zusätzlich ausgewiesenen Plätze in Zukunft benötigt werden».

Das Departement weist darauf hin, dass die Planung nicht fix ist, sondern eine Ober- und Untergrenze festlegt, was den Gemeinden die Möglichkeit gibt, «die aktuellen Trends zu berücksichtigen ». Wie zum Beispiel den durch Covid-19 «allenfalls beschleunigten Trend der Verlagerung der Pflege in den ambulanten Bereich». Die Basis der Bedarfsplanung sei allerdings die demografische Entwicklung, welche sich mit der Babyboomer- Generation im Planungsbereich 2019 bis 2040 exemplarisch niederschlägt.

«Genügend Spielraum» Die Belegungszahlen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 Prozent tiefer. Einen «gewissen Konkurrenzdruck» stellt das Departement tatsächlich fest, was es allerdings auch schon in der Vergangenheit gegeben hätte.

Aufgrund der bestehenden Ober- und Untergrenze haben die Gemeinden nach Ansicht des Departements «genügend Spielraum, ihre Investitionen bedarfsgerecht zu planen». Obwohl die Gemeinden in der Ausgestaltung und Erfüllung der Bedarfsplanung relativ frei sind, müssen die Ober- und Untergrenze bei der Planung «zwingend berücksichtigt » werden. Dem Departement sind verschiedene aktuelle Beispiele bekannt, «wie die Gemeinden diesen Spielraum ausnützen und die Bedarfsplanung trotzdem erfüllen können. Mit flexiblen Lösungsansätzen kann auch eine allfällige Veränderung in der Zukunft nachhaltig berücksichtigt werden».

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