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Gegner von Werft-Erweiterung in Altendorf blitzten ab

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Nachbarn der Hensa-Werft in Altendorf gegen einen Erweiterungsbau abgewiesen.

RUGGERO VERCELLONE

Die Pläne der Hensa-Werft in Altendorf, den südlichen Teil der bestehenden Werfthalle abzubrechen und durch ein vierstöckiges Werftgebäude mit Bootsstationierungs- und Parkanlage zu ersetzen, haben eine weitere Hürde genommen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Nachbarn abgelehnt, soweit es darauf eintrat. Die Nachbarn haben die Gerichtskosten von 4000 Franken zu tragen und die Hensa-Werft mit 3000 Franken für das bundesgerichtliche Verfahren zu entschädigen, wie aus dem vom Bundesgericht veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist.

Bundesrecht sei nicht verletzt worden

Für den Bau müssen allerdings vorerst, wie vom Verwaltungsgericht verlangt, verschiedene Auflagen erfüllt werden (nachgebesserte Baupläne, Dienstbarkeitsvertrag betreffend das dem Baugrundstück eingeräumte Näherbaurecht gegenüber einem ebenfalls der Hensa-Werft gehörenden Grundstück).

Der Gemeinderat hat lediglich noch zu prüfen, ob die Hensa- Werft die vom Verwaltungsgericht verlangten Anordnungen korrekt überarbeitet hat.

Das Bundesgericht hat alle Kritikpunkte der Beschwerdeführer, auf die es eintrat, abgewiesen: So könnten die mangelhaften Baugesuchsunterlagen durch die Auflagen des Verwaltungsgerichts behoben werden.

Auch sei kein Bundesrecht verletzt worden, weil die Baubewilligung trotz der verfrühten Entfernung des Baugespanns nicht aufgehoben wurde. Ebenso finde keine Verletzung des zulässigen Gewässerabstandes statt.

Keine höhere Lärmund Lichtbelastung Nicht durchgedrungen sind die Nachbarn mit ihrer Kritik, dass durch den Neubau übermässige Lärm- und Lichtimmissionen zu befürchten seien. Durch die Aufhebung der sich bis anhin mehrheitlich im Freien befindlichen Park- und Bootsabstellplätze in das Gebäudeinnere sei tendenziell von einer Verminderung der Lärmimmissionen auszugehen.

Dies sei auch vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) so beurteilt worden. Das Bauvorhaben sei mit keiner Erhöhung der Anzahl der rechtskräftig bewilligten Bootsabstellund Parkplätze verbunden.

Dass es durch die Beleuchtung der auf vier Etagen geplanten Parkebenen und die Scheinwerfer der wegfahrenden Autos zu übermässigen Lichtimmissionen komme, liess das Bundesgericht ebenfalls nicht gelten: Durch moderne LED-Lampen und durch Storen könne hier entgegengewirkt werden.

Keine Hinweise für eine Vollverglasung der Südfassade

Zudem sei es noch nicht bestimmt, ob auf der Südseite grosse Glasflächen entstünden, die zu störenden Sonnenstrahlenimmissionen führen. Die Gemeinde könne das mit dem noch einzureichenden Farb- und Materialisierungskonzept der Fassade beeinflussen. In den Akten befänden sich jedenfalls keine Hinweise für die behauptete Vollverglasung der Südfassade, schreibt das Bundesgericht.

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