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Das Warten auf die neue H8 dauert an: Vor 2024 ist mit keinem Baustart zu rechnen

Das Warten auf die neue H8 dauert an:  Vor 2024 ist mit keinem Baustart zu rechnen Das Warten auf die neue H8 dauert an:  Vor 2024 ist mit keinem Baustart zu rechnen

Der Ausbau der H8 zwischen Inner- und Ausserschwyz bleibt ein Geduldspiel: «Falls der Rechtsmittelweg beschritten wird, könnte sich der Baubeginn um weitere Jahre verzögern», antwortet der Schwyzer Regierungsrat auf eine Interpellation.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Im Juni haben die drei SVP-Kantonsräte Roland Lutz (Einsiedeln), Fredy Ulrich (Schwyz) und Josef Ronner (Galgenen) die Interpellation «H8 – wo hapert es?» eingereicht: «Eine Lücke klafft immer noch – die H8 mit den immer dringlicher werdenden Ausbauarbeiten», schreiben die Räte: «Manch einer fragt sich, warum es hier nicht vorwärtsgeht.» Die H8 zwischen Schwyz und Pfäffikon sei schliesslich eine der wichtigsten Verbindungsstrassen des Kantons, teilen die Interpellanten mit: «Trotzdem entspricht die Strasse bei weitem nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen und verfügt auch nicht über die notwendige Infrastruktur für den Veloverkehr. »

Aussprache konnte gordischen Knoten nicht lösen

«Das Bauprojekt wurde im Jahr 2010 bei den Gemeinden Rothenthurm und Feusisberg sowie beim Bezirk Einsiedeln öffentlich aufgelegt», heisst es in der Antwort der Regierung: Gleichzeitig sei auch der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) aufgelegt worden.

Im Gutachten vom Oktober 2012 kam die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zum Schluss, dass der geplante Ausbau und die geplante Teilverlegung der H8 im Abschnitt Dritte Altmatt Nord–Höli–Wettertannen/Moosstrasse aus ihrer Sicht nicht mit den Schutzzielen des Objektes und der Moorlandschaft von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung vereinbar sei.

Schliesslich lud der Vorsteher des Baudepartementes Ende Juni 2020 eine Vertretung der ENHK sowie der einsprechenden Schutzorganisationen zu einem runden Tisch ein. «Auch diese Aussprache vermochte den gordischen Knoten nicht zu lösen», teilt der Regierungsrat mit: «Die jeweiligen Standpunkte blieben grundsätzlich unverändert. » Eine einvernehmliche Lösung zeichne sich somit weiterhin nicht ab, sodass der Regierungsrat im Rahmen des Entscheids über das Projekt auch über die noch offenen Einsprachen befinden müsse. Schutzorganisationen halten an ihren Einsprachen fest Gegen die Teilrevision 2017 gingen sieben Einsprachen ein, wovon heute lediglich noch eine hängig ist. Die gegen die Teilrevision 2019 eingereichte Einsprache wurde zurückgezogen. Beide Teilrevisionen, also sowohl diejenige aus dem Jahr 2017 als auch jene aus dem Jahr 2019, müssen noch erlassen werden.

«Die Verhandlungen und Besprechungen mit den zahlreichen Einsprechern waren sehr aufwendig», gibt der Regierungsrat zu bedenken: «Die aktuell noch nicht erledigten Einsprachen von Privatpersonen können allenfalls noch zeitnah bereinigt und abgeschrieben werde. » Die übrigen noch hängigen Einsprachen würden von Schutzorganisationen stammen. Es sei davon auszugehen, dass diese an ihren Einsprachen festhalten würden. «Bestimmte Verbände sind in ihren Ideologien gefangen» «Auch wenn die Einsprache- und Beschwerdeführung an sich ein legitimes Recht der Schutzverbände ist, bedauert es der Regierungsrat, dass bestimmte Verbände aus seiner Sicht bisweilen eine wenig konstruktive Haltung an den Tag legen und teilweise in ihren Ideologien regelrecht gefangen scheinen», heisst es in der Antwort weiter: «Tatsächliche Verbesserungen, wie sie etwa beim vorliegenden Projekt mit der massiven Erweiterung der Moorfläche, der signifikanten Erhöhung der Verkehrssicherheit oder der Beseitigung der umweltschutzrechtlich ungenügenden Strassenentwässerung erreicht werden könnten, werden dabei geflissentlich übersehen.» Eine solche Positionierung erschwere denn auch eine konstruktive und im Sinn der Sache liegende Zusammenarbeit.

Über eine Projektgenehmigung soll bald entschieden werden Der Regierungsrat hoffe, in den nächsten Monaten über die Projektgenehmigung und den Erlass der Nutzungsplanänderungen entscheiden zu können. «Wenn diese Entscheide positiv ausfallen und dagegen keine Rechtsmittel ergriffen werden, könnte frühestens im Jahr 2024 mit den Bauarbeiten gestartet werden», teilt die Regierung mit: «Falls der Rechtsmittelweg beschritten wird, könnte sich der Baubeginn um weitere Jahre verzögern.»

Mit dem rot eingezeichneten Ausbau der H8 soll die Strasse die Bahn nicht mehr kreuzen. Foto: Erhard Gick / Grafik: Benno Schönbächler

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