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Regierung warnt vor Verzögerungen

Beim Transparenzgesetz lehnt die Schwyzer Regierung die Kommissionsvorschläge ab.

JÜRG AUF DER MAUR

Jetzt legt die Schwyzer Regierung schriftlich vor, was sie von den Vorschlägen der vorberatenden Kommission zum Transparenzgesetz hält. Sie lehnt beide Anträge ab: Sowohl die von der Kommission vorgeschlagene Erhöhung der anonymen Spenden von tausend auf fünftausend Franken wie auch die Idee, dass Spenden über dem jährlichen Freibetrag Dritten mit «Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt im Kanton Schwyz» zugeführt werden müssten, werden wortreich bekämpft.

Nicht nur das: Die Regierung warnt vor einer weiteren Verzögerung. Werde nämlich nicht der Vorschlag der Regierung bei den anonymen Spenden gutgeheissen, bestehe die Möglichkeit, dass es zu weiteren Verzögerungen komme. Seit über drei Jahren Streit über Umsetzung der Initiative Das Transparenzgesetz geht auf eine Volksabstimmung im Jahr 2018 zurück. Seit über drei Jahren wird nun über die Umsetzung dieser Initiative gestritten. Das Geschäft war eigentlich für die Septembersession zur Beratung vorgesehen.

Die neuen Anträge der Kommission warfen diesen Fahrplan aber über den Haufen. Das Gesetz kann kaum mehr auf Januar in Kraft gesetzt werden.

«Grundsätzlich widerspricht das Einbehalten von anonymen Spenden dem Zweck und der Zielsetzung des Transparenzgesetzes », stellt die Regierung nun klar: Wenn ein Freibetrag für anonyme Spenden vorgesehen sei, müsse dieser begrenzt werden.

Orientierung am Bundesgerichtsentscheid Mit der Begrenzung auf tausend Franken orientiert sich die Regierung sowohl am Bundesgericht wie auch an den Spenden, wie sie für juristische Personen möglich sein werden. Die Spenden auf 5000 Franken festzulegen, würde, so ist die Regierung überzeugt, «der verfassungsrechtlich gebotenen Offenlegungspflicht gegebenenfalls widersprechen». Und: «Würde diese Regelung vor Bundesgericht angefochten, wozu nicht nur die Initianten legitimiert wären, wäre mit einer weiteren Verzögerung des Inkrafttretens zu rechnen.» Die Parteien und sonstigen Organisationen hätten es zudem selbst in der Hand, «bei Kollekten und Spendensammlungen mittels Namenslisten darauf hinzuwirken, dass Spenden nicht anonym, sondern unter Namensangabe eingehen», schreibt die Schwyzer Regierung weiter.

Auch vom zweiten Kommissionsantrag hält die Regierung nichts: Eine Mehrheit in der Rechts- und Justizkommission will, dass Spenden über dem jährlichen Freibetrag nur Dritten zugestellt wird, die Sitz- und Tätigkeitsschwerpunkt im Kanton Schwyz haben. Es sei aber nicht notwendig, dass das eigens ins Gesetz geschrieben werde, hält die Regierung nun fest.

Regierung sieht keinen Handlungsbedarf Wenn eine Partei oder eine sonstige Organisation sicherstellen wolle, dass der Betrag im Kanton eingesetzt werde, könne sie von sich aus entsprechende Institutionen berücksichtigen, ohne dass weitere einschränkende Regelungen notwendig seien. Zudem gebe es viele Institutionen, die im Kanton Schwyz gemeinnützig seien, ohne den Tätigkeitsschwerpunkt hier zu haben. Die Formulierung der Kommission sei deswegen «zu einschränkend ».

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