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Knatsch um Sägereibetrieb in Unteriberg hält weiter an

Weil ein Bundesgerichtsentscheid in Unteriberg verzögert umgesetzt wird, hatte das Verwaltungsgericht über einen Nutzungsstopp zu entscheiden.

RUGGERO VERCELLONE

Seit Jahren wehren sich in Unteriberg Anwohner einer Sägerei und Zimmerei in der Wohnzone, wo aus Rundholz Blockhäuser hergestellt werden, gegen den Lärm von Kettensägen und Staubimmissionen. Der Streit landete vor dem Bundesgericht, das im Januar dieses Jahres den Entscheid fällte, dass der Gemeinderat in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren zu klären habe, ob die Benutzung der lärmintensiven Motorkettensägen gegenüber früher eine Nutzungsänderung darstelle und noch zonenkonform sei.

Da es mit der Umsetzung des bundesgerichtlichen Entscheids nach Ansicht der Nachbarn zu wenig schnell vorwärts ging, beantragten sie im Februar einen unverzüglichen Nutzungsstopp für den Betrieb der Sägerei. Weil der Gemeinderat darauf nicht reagierte, erhoben sie eine Aufsichtsbeschwerde beim Regierungsrat. Im Mai verfügte Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, dass die Kettenmotorsägen nur an Werktagen zwischen 9 und 11 Uhr sowie zwischen 14 und 17 Uhr in Betrieb genommen werden dürfen. Dieser Präsidialentscheid wurde vom Regierungsrat anschliessend genehmigt. Zugleich rügte der Regierungsrat den Gemeinderat für sein zu lasches Vorgehen.

Damit gaben sich die Nachbarn nicht zufrieden. Sie zogen vors Verwaltungsgericht und forderten einen Nutzungsstopp ohne vorhergehende Anhörung. Immissionsgrenzwerte laut Gutachten bei Tag eingehalten Das Verwaltungsgericht hat nun gegen einen sofortigen Nutzungsstopp entschieden. Inzwischen sei das nachträgliche Baubewilligungsverfahren eingeleitet worden, das durch Fristerstreckungen im Zusammenhang mit erforderlichen Lärmmessungen begründet wurde. Ein sofortiger Nutzungsstopp erweise sich als unverhältnismässig, da das öffentliche Interesse an solch einem Verbot nicht besonders hoch wiege, zumal offenbar schon vor dem Betrieb der heutigen Sägerei dort mit Motorkettensägen hantiert worden sei. Zudem habe die Verfügung von Frau Landammann diesen Lärm bereits eingeschränkt.

Aus dem inzwischen vorliegenden Lärmgutachten gehe zudem hervor, dass die geltenden Immissionsgrenzwerte bei Tag überall eingehalten werden könnten. Bei der gebotenen summarischen Beurteilung der allfälligen Erfolgschancen des Baugesuchs spreche das Lärmgutachten jedenfalls für den Standpunkt der Sägerei. Deshalb bestehe kein Anlass, für die Dauer des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens ein Nutzungsverbot anzuordnen oder die angeordneten Nutzungsrestriktionen zu verschärfen.

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