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Kirchgemeinden wollen weiterhin eine schlanke Kantonalkirche

Der kantonale Kirchenvorstand stellt sich gegen ein Postulat, das die Ausweitung der Kompetenzen fordert.

FRANZ STEINEGGER

Albert Beeler, Präsident des Kirchenrats Steinen und Mitglied des kantonalen Kirchenparlaments, nahm zwei finanzielle Begehren zum Anlass, in einem Postulat die Ausweitung der Kompetenzen der katholischen Kantonalkirche zu fordern: Die päpstliche Schweizergarde fragte um Unterstützung für den Neubau der Kaserne in Rom an, und das Kloster Einsiedeln ersuchte um einen Geldbetrag an das Projekt eines überregionalen Katechumenates (Vorbereitung auf die Taufe).

In der Verfassung der Schwyzer Kantonalkirche sind solche finanziellen Leistungen nicht vorgesehen, weshalb die Bittsteller an die einzelnen Kirchgemeinden verwiesen wurden. Kantonskirchenrat Albert Beeler ersuchte in seinem Vorstoss deshalb den kantonalen Kirchenvorstand, sich dieser Problematik anzunehmen.

Kirche soll keine eigene Beitragspolitik entwickeln

Bei der Frage ging es um nicht weniger als die Ausweitung der Befugnisse der Kantonalkirche, die ausschliesslich aus Geldern der Kirchgemeinden finanziert wird.

Eine im Sommer durchgeführte Umfrage bei den 38 Kirchgemeinden zeigt ein eindeutiges Bild: «Eine überaus deutliche Mehrheit der Befragten will im Grundsatz bei einer schlanken Kantonalkirche bleiben und erachtet es nicht als sinnvoll, wenn die Kantonalkirche mit einer eigenen Spendenpolitik die Kirchgemeinden entlastet», heisst es in der Antwort des kantonalen Kirchenvorstandes.

Eine Hintertüre bleibt in besonderen Fällen offen Konkret sprachen sich 22 Kirchgemeinden gegen die Ausweitung der Kompetenzen aus. Keine einzige war dafür. Es sollen weiterhin die steuerfinanzierten Kirchgemeinden über Spenden und Beiträge befinden. Konsequenterweise empfiehlt der kantonale Kirchenvorstand – die Exekutive – dem Kirchenparlament, das Postulat für nicht erheblich zu erklären. Eine Hintertüre bleibt offen: In besonderen Fällen ist die Kantonalkirche in der Lage, per Gesetz oder mit dem Voranschlag Beiträge an Organisationen oder Projekte zu sprechen.

Arth und Goldau schliessen sich zusammen

An der Session vom 22. Oktober wird ausserdem über die ordentlichen Finanzgeschäfte beraten. Der Voranschlag 2022 rechnet bei einem Aufwand von 2,2 Millionen Franken mit einem Ertragsüberschuss von 17’000 Franken, dies bei einem Pro-Kopf-Beitrag der Kirchgemeinden von 24 Franken.

Ebenso werden den sechzig Kantonskirchenräten der Finanzausgleich 2022 und ein Nachtragskredit für das laufende Jahr von 16’000 Franken für die katechetische Arbeitsstelle zur Genehmigung vorgelegt.

Schliesslich muss das Kirchenparlament noch den Zusammenschluss der Kirchgemeinden Arth und Goldau zur Kirchgemeinde Arth-Goldau absegnen. Das dürfte reine Formsache sein, da die Stimmberechtigten der beiden Kirchgemeinden am 27. Juni in getrennten Abstimmungen dem Zusammenschluss zugestimmt hatten.

Über den Finanzausgleich werden nächstes Jahr 1,33 Millionen Franken transferiert. Da zeigt sich ein ähnliches Bild wie beim Kanton: Aufgrund der hohen Steuerkraft stemmen die drei Höfner Kirchgemeinden Freienbach (395'000 Franken), Wollerau (326'500 Franken) und Schindellegi (174'000 Franken) den grössten Teil des Aufwands. Den Rest steuern Lachen, Feusisberg, Merlischachen (45'000 Franken), Altendorf und Küssnacht (20'000 Franken) bei.

Muotathal und Illgau profitieren am meisten Die grössten Empfängergemeinden befinden sich derweil im inneren Schwyzer Kantonsteil, allen voran Muotathal (erhält 193'000 Franken) und Illgau (140'500 Franken). Beiträge zwischen 92'000 und 48'000 Franken erhalten (in dieser Reihenfolge): Steinerberg, Lauerz, Steinen, Riemenstalden, Oberiberg, Alpthal, Studen und Unteriberg.

In der Verfassung der Kantonalkirche sind solche finanziellen Leistungen nicht vorgesehen.

In besonderen Fällen ist die Kantonalkirche in der Lage, Beiträge an Projekte zu sprechen.

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