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Einsiedlerhof ist Haupttraktandum an der heutigen Bezirksgemeinde

Der Einsiedlerhof ist nicht das einzige, aber das wichtigste Traktandum an der heutigen Bezirksgemeinde. Für Teilnehmende gilt lediglich die Maskenpflicht.

VICTOR KÄLIN

Mit 65 Seiten recht umfangreich ist die Botschaft zur heutigen Einsiedler Bezirksgemeinde. Im Zentrum des Interesses steht das Verwaltungszentrum Einsiedlerhof, welches im Einsiedler Anzeiger bereits ausführlich vorgestellt wurde.

Keine neuen Einzonungen

Die zweite, ebenso umfangreiche Vorlage ist die Teilrevision der Nutzungsplanung. Hier geht es in erster Linie um Präzisierungen, da bei der periodischen Überprüfung der Zonenabgrenzungen viele ungenaue Abgrenzungen festgestellt wurden. Die Teilrevision ist unterteilt in einen Teil 1 «Gewässerraum und Naturgefahren» sowie einen Teil 2 «Nachführung Nutzungsplanung ». Zwischen den beiden Teilen gibt es keine direkten Abhängigkeiten. Das heisst, dass jede Teilnutzungsplanrevision für sich umgesetzt werden kann, auch wenn die andere Revision an der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 nicht angenommen werden sollte. Die beiden Teilrevisionen der Nutzungsplanung sehen explizit keine neuen Einzonungen vor. Das heisst, es werden keine neuen Bauzonen geschaffen und damit die Bauzonendimensionierung nicht verändert. Der Wert dieser Nachführungen liegt anderswo, wie der Botschaft zu entnehmen ist: «Es ist für die Entwicklung des Bezirks Einsiedeln wichtig, eine saubere und nachgeführte Nutzungsplanung respektive ein nachgeführtes Planwerk zu besitzen. Nur so ist gewährleistet, dass Bauwillige mit aktuellen und fehlerlosen Grundlagen arbeiten können.» Der Bezirksrat stuft die beiden Teilrevisionen «für die weitere Entwicklung des Bezirks Einsiedeln von grosser Bedeutung» ein. Wenn sich der Bezirk als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort weiterentwickeln wolle, «braucht es aktuelle und zweckmässige Planungsgrundlagen». Gegen die beiden Teilrevisionen sind keine Beschwerden hängig. Das heisst, dass diese nach der Zustimmung durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vom Regierungsrat in Kraft gesetzt werden können.

Verpflichtungskredite und Einbürgerungsgesuche Weitere Traktanden sind die beiden Abrechnungen der Verpflichtungskredite zum Erweiterungsbau Alters- und Pflegezentrum Gerbe sowie jener zum Werkhof an der Grotzenmühlestrasse. Zusätzlich liegen sieben Einbürgerungsgesuche vor. Über die Sachvorlagen Einsiedlerhof und Nutzungsplanung wird an der Urnenabstimmung vom 28. November entschieden; die übrigen Traktanden kann die Bezirksgemeinde abschliessend behandeln.

Bezirksgemeinde Einsiedeln, Dienstag, 21. September, 20 Uhr, Kultur- und Kongresszentrum 2 Raben. Türöffnung 19 Uhr. Bitte frühzeitig erscheinen.

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