Der Schwyzer Regierungsrat ist offen für Tunnellösungen
Die Schwyzer Regierung will die Autobahnanschlüsse Halten, Wangen Ost und Arth, den zweiten Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht und die Umfahrung Rothenthurm vorantreiben.
MAGNUS LEIBUNDGUT
Im Rahmen der Berichterstattung zu zwei erheblich erklärten parlamentarischen Vorstössen legt der Regierungsrat eine umfassende Auslegeordnung über das Strassenwesen im Kanton Schwyz, dessen Finanzierung und den geplanten Umgang mit anstehenden Grossprojekten vor. «Dabei schlägt der Regierungsrat eine Vorwärtsstrategie ein», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung.
Im Dezember 2019 erklärte der Kantonsrat zwei Postulate zum Strassenwesen im Kanton Schwyz erheblich. Damit wurde einerseits die Prüfung einer einfacheren, kostenadäquateren und transparenteren Regelung in Bezug auf die Finanzierung der Strassen der Bezirke und Gemeinden, insbesondere der Verbindungsstrassen, sowie eine Entflechtung von Zahlungen aus der Strassenkasse und dem Finanzausgleich angestrebt.
«Andererseits wurde angeregt, dass neu alle Gemeinden mit einer Kantonsstrasse erschlossen und Zubringerstrassen zu Nationalstrassen künftig explizit als Hauptstrassen qualifiziert werden», teilt die Kanzlei mit. Schwierige Planungs-, Rechtsund Finanzierungsfragen Nebst den zahlreichen «ordentlichen » Strassenunterhalts- und -ausbauprojekten im Kanton stehen aktuell fünf Grossprojekte zur Diskussion: Autobahnanschluss und Zubringer Halten, Autobahnanschluss und Zubringer Wangen Ost, zweiter Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht, Umfahrungstunnel Rothenthurm und Autobahnhalbanschluss Arth. «Bei diesen Grossprojekten stellen sich nicht nur die üblichen schwierigen Planungsund Rechtsfragen», ist der Medienmitteilung zu entnehmen: «Vielmehr ist auch deren Finanzierung und – damit verbunden – deren grundsätzliche Realisierbarkeit Gegenstand intensiver Diskussionen zwischen dem Kanton und den beteiligten Gemeinden und Bezirken sowie privaten Interessenvertretern. » Das führe dazu, dass diese Projekte nur schwerlich vorangetrieben werden können, erklärt die Staatskanzlei: «Dabei fallen die eigentlichen Autobahnanschlüsse in die Zuständigkeit des Bundes und werden von diesem errichtet, während die Zubringer zu den Anschlüssen Sache des Kantons sind.» Verzicht auf die Übernahme bisheriger Bezirksstrassen Nach eingehender Prüfung der Sachlage sowie umfassender Abwägung der betroffenen Interessen komme der Regierungsrat zum Schluss, dass auf die Übernahme bisheriger Gemeinde- und Bezirksstrassen durch den Kanton verzichtet und derzeit auch das System der Mitfinanzierung kommunaler Strassen unangetastet gelassen werden soll.
Angesichts der grossen und übergeordneten Bedeutung der Grossprojekte für den Kanton und seine Regionen sowie zur Erhöhung der Realisierungschancen beabsichtige der Regierungsrat im Gegenzug, bei den Autobahnanschlüssen und Zubringern Halten und Wangen Ost auch im Raum stehende unterirdische Varianten (Tunnellösungen) ergebnisoffen weiterzuverfolgen, ohne hierfür weiterhin eine Beteiligung an den (Mehr-)Kosten durch die betroffenen Gemeinwesen vorauszusetzen.
«Neben dem zweiten Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht sollen auch die Umfahrung Rothenthurm und der Autobahnhalbanschluss Arth vertieft geprüft und hierfür die notwendigen Entscheidungsgrundlagen ausgearbeitet werden », heisst es in der Medienmitteilung weiter.
Bei einem Betrachtungsund möglichen Realisierungszeitraum der fünf Grossprojekte bis 2037 zeige sich, dass die Finanzierbarkeit aus der Spezialfinanzierung Strassenbau grundsätzlich gegeben ist: «Wobei zu beachten bleibt, dass bei neuen Entlastungs-/Umfahrungsstrassen im Gegensatz zu den Autobahnzubringern von Gesetzes wegen eine Kostenbeteiligung der interessierten Gemeinden und Bezirke vorgesehen und vorliegend auch berücksichtigt ist», betont die Schwyzer Staatskanzlei.
Mehrwert für Mobilität, Raumplanung und Umwelt
«Nicht verschwiegen werden soll sodann, dass gerade bei Projekten dieser Grössenordnung die erforderlichen Planungs- und Bewilligungsverfahren in rechtlicher Hinsicht erfahrungsgemäss wohl nicht unumstritten bleiben werden», schreibt die Kanzlei.
Mit dieser prospektiven Vorgehensweise will der Regierungsrat der Verkehrsentwicklung und den raumplanerischen Bedürfnissen in den verschiedenen Regionen des Kantons aktiv und koordiniert Rechnung tragen und für den Wohn- und Wirtschaftsstandort Schwyz einen kantonsweiten Mehrwert für die Mobilität, Siedlung und Umwelt schaffen.
«Die neuen Autobahnanschlüsse und Dorfumfahrungen bewirken nicht nur eine massgebliche Entlastung der betroffenen Dörfer vom Durchgangsverkehr», heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Auch sollen sie bereits heute auszumachende und in Zukunft wohl noch verstärkte Überlastungen bestehender Anschlüsse zu den Autobahnen entschärfen.» Mit der ortsnäheren Abführung des motorisierten Verkehrs auf das übergeordnete (Autobahn-)Strassennetz würden schliesslich auch eine Attraktivitätssteigerung des lokalen Strassennetzes für den Langsamverkehr sowie punktuelle Verbesserungen der Fahrplanstabilität des öffentlichen Verkehrs auf der Strasse angestrebt.
Wie wirkt sich der Entscheid des Bundesgerichts aus, das den kantonalen Nutzungsplan zum Vollanschluss Halten aufgehoben hat? «Um die Realisierungschancen zu erhöhen, pocht der Schwyzer Regierungsrat beim Autobahnanschluss Halten nicht auf kostengünstige oberirdische Anschlussstrassen », sagt der Landesstatthalter André Rüegsegger: Er sei bereit, unterirdische Varianten ergebnisoffen weiterzuverfolgen. «Wir öffnen die Fächer und wollen Tunnellösungen vertieft prüfen», erklärt der Vorsteher des Schwyzer Baudepartements.