Regierung will massgeschneiderten statt pauschalen Abzug
Die Mittelstandsinitiative der SVP ist der Regierung zu pauschal. Als Gegenvorschlag schlägt sie einen degressiven Entlastungs- und Rentnerabzug vor.
(Stk/i) Im Sommer 2019 hat ein Komitee der Schweizerischen Volkspartei (SVP) des Kantons Schwyz die Mittelstandsinitiative eingereicht. Durch höhere Kinder- und Rentnerabzüge soll der Mittelstand entlastet werden. Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab, denn die geforderte Abzugserhöhung wirkt zu pauschal und undifferenziert. Personen mit hohen Einkommen würden am stärksten entlastet, Verheiratete und Alleinstehende ohne Kinder gingen leer aus.
Als Gegenvorschlag zur Initiative will der Regierungsrat einen neuen, degressiven Entlastungsabzug einführen und gleichzeitig den Rentnerabzug anpassen. Dadurch werden tiefere Einkommen gezielt entlastet, wobei die Entlastung bis weit in den oberen Mittelstand wirkt. Familien mit Kindern erfahren dabei eine merkliche Entlastung. Pauschal und undifferenziert
Die Initiative zur steuerlichen Entlastung des Mittelstandes («Mittelstandsinitiative») verlangt eine Anpassung des Steuergesetzes. Der Abzug für minderjährige Kinder soll um 4000 auf 13’000 Franken, für volljährige Kinder in Ausbildung oder Weiterbildung um 6000 auf 17’000 Franken und für Rentner (älter als 65 Jahre oder Bezüger einer ganzen IV-Rente) um 1800 auf 5000 Franken erhöht werden. Die Initiative hätte jährliche Mindereinnahmen von rund 18,5 Millionen Franken zur Folge, wovon rund 8,2 Millionen auf den Kanton und 10,3 Millionen auf die Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden entfallen würden.
Die Initiative verlangt eine deutliche Erhöhung der Abzüge für Kinder und Rentner, ungeachtet der konkreten wirtschaftlichen Situation der betreffenden Steuerpflichtigen. Dies bewirkt, dass die einkommensstarken Segmente sehr stark profitieren würden. Rund 9 Millionen Franken und somit knapp die Hälfte aller Mindereinnahmen verursacht die Initiative an Steuerausfällen allein bei den 30 Prozent Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen. Zudem sieht die Initiative für Verheiratete und Alleinstehende, die noch nicht 65 Jahre alt sind und keine Kinder haben, keine Entlastung vor.
Gezielt und effektiv
Anders als die Initiative will der Regierungsrat eine Entlastung, die sich – verfassungskonform – an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert. Deshalb schlägt er als Gegenvorschlag zur Initiative einen neuen, zusätzlichen Entlastungsabzug für alle Steuerpflichtigen vor, der gleichzeitig mit einer Anpassung des Rentnerabzugs kombiniert ist. Die degressiv ausgestalteten Abzüge fallen höher aus, je geringer das Einkommen ist, beziehungsweise sie reduzieren sich mit zunehmendem Einkommen. Dadurch können Steuerpflichtige mit tieferen bis mittelständischen Einkommen zielgenau und effektiv entlastet werden.
Einen korrigierenden Einfluss auf den Entlastungsabzug hat das Vermögen. Mit zunehmendem Reinvermögen nimmt der Entlastungsabzug ab. Mit dem Gegenvorschlag wird auch der Mittelstand und damit mehr als die Hälfte der Steuerpflichtigen entlastet.
Entlastung von Familien und Alleinstehenden mit Kindern Der neue Entlastungsabzug erhöht sich zusätzlich für jedes minderjährige oder volljährige Kind in Aus- oder Weiterbildung um einen einkommensabhängigen Betrag. Dadurch erfahren Familienhaushalte mit Kindern eine noch grössere Entlastung. Die geltenden Kinderabzüge können weiterhin unverändert geltend gemacht werden.
Deutlich geringere Kosten
Der Gegenvorschlag (neuer Entlastungsabzug und angepasster Rentnerabzug) führt zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 8,2 Millionen Franken. Davon entfallen 3,3 Millionen auf den Kanton und 4,9 Millionen auf die Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden. Demgegenüber hat die Mittelstandsinitiative mit 18,5 Millionen Franken mehr als doppelt so hohe Mindereinnahmen zur Folge.