Alpthal: Pfarramtliche Gegendarstellung
In der Ausgabe des Einsiedler Anzeigers vom 3. Juni 2020 wird in den Artikeln «Wirbel rund um die Kirchgemeinde Alpthal» (Seite 1) und «Wie ein Pfarrherr sich an der Pfarrkasse bedient» (Seite 4) über angebliche finanzielle Missstände in der Pfarrei Alpthal berichtet. Anlass dazu gaben Ausführungen an der Session des Schwyzer Kantonskirchenrates in Einsiedeln von Ende Mai 2020. Der Alpthaler Kantonskirchenrat Felix Beeler führte unter anderem aus, dass Pfarrer Rabeneck Pfarreien «nachweislich betrogen» habe und das Bistum Chur zu allem schweige. In beiden Artikeln sind tatsachenwidrige Aussagen enthalten.
1. Es ist tatsachenwidrig und unhaltbar zu behaupten, das Bistum überlasse die Pfarrei ihrem Schicksal. Vielmehr ergriff das Bistum nach dem Lautwerden erster Vorwürfe sofort alle notwendigen Massnahmen und leitete entsprechende Abklärungen ein.
2. Es ist tatsachenwidrig und unhaltbar auszuführen, Pfarrer Rabeneck habe die vom bischöflichen Ordinariat angeordnete Zahlung im Rahmen von buchhalterischen Umbuchungen nicht getätigt. Die betreffende Zahlung erfolgte am 15. Mai 2020.
3. Es ist tatsachenwidrig und unhaltbar, mit dem Titel auf Seite 4 «Wie ein Pfarrherr sich an der Pfarrkasse bedient» Pfarrer Rabeneck zu unterstellen, er habe unrechtmässig Geld aus der Pfarrkasse entnommen und ihn damit des Diebstahls zu bezichtigen. Vielmehr hat das bischöfliche Ordinariat im März 2020 abschliessend festgehalten, dass keine kirchlichen Mittel zweckentfremdet und keine strafrechtlichen Verfehlungen festgestellt wurden. Daher erweist sich der oben genannte Titel als verleumderisch und hätte nicht verwendet werden dürfen.
4. Es ist tatsachenwidrig und unhaltbar, die verleumderische Aussage ungeprüft weiterzuverbreiten, die Pfarreien Untervaz und Schwyz seien «nachweislich betrogen» worden und Pfarrer Rabeneck sei ein «Hochstapler» und «Lügner ». Seine ausführlichen Rechenschaftslegungen zum jeweiligen Abschluss seiner Dienstzeiten in den genannten Pfarreien gegenüber dem Bischöflichen Stuhl erfolgten beanstandungslos. Darüber hinaus bestätigt auch Urs Heini, Geschäftsstellenleiter der Kirchgemeinde Schwyz im «Bote der Urschweiz» vom 4. Juni 2020 auf Seite 3 ausdrücklich, dass Pfarrer Rabeneck die Pfarrei Schwyz ohne «Altlasten» verlassen habe.
5. Es ist tatsachenwidrig und unhaltbar, sich auf die in der Session des Kantonskirchenrats erwähnten Berichte abzustützen, da diese durch abschliessende letztinstanzliche Beurteilungen längst überholt, erledigt respektive widerlegt waren. Eine einfache Anfrage beim Bischöflichen Ordinariat hätte genügt, um diese Tatsachenwidrigkeiten vermeiden zu können und zu müssen. Der Pfarradministrator der Pfarrei St. Apollonia Alpthal, Georg Rabeneck
Anmerkung der Redaktion: Die Redaktion kontaktierte Georg Rabeneck erstmals am 2. Juni – und somit vor der Veröffentlichung des ersten Berichtes. Allerdings ohne Erfolg.
Es ist korrekt, dass die Zahlung, welche spätestens seit dem 24.
April fällig war, am 15. Mai erfolgte. Im Übrigen hält die Redaktion an ihrer Darstellung fest.